Ausländische Studenten

Ausländische Staatsbürger, die zum Studium in die Bundesrepublik Deutschland einreisen möchten, benötigen im Regelfall vor Einreise ein Visum, welches von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) ausgestellt wird. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erhalten Sie Informationen über die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

Wir empfehlen ca. 2 bis 3 Monate vor Beginn des Studiums den Antrag zu stellen, da die deutschen Auslandsvertretungen gesetzlich verpflichtet sind vor Erteilung des Visums bei der in Deutschland für den Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde nachzufragen, ob Einwände bestehen. Im Visumsantrag sollte der konkrete Aufenthaltszweck bezeichnet werden (zum Beispiel Sprachkurs mit anschließendem Studium, Studium an der Hochschule oder Universität). Darüber hinaus sind geeignete Nachweise über den Grund des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen (zum Beispiel Zulassungsbescheid der Hochschule oder Universität). Auch Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts und über ausreichenden Krankenversicherungsschutz sind beizubringen.

Hinweis:
Wenn Sie in Aalen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft studieren möchten, gibt Ihnen das Akademische Auslandsamt der Hochschule gerne Informationen über das Verfahren zur Studienzulassung. Sie erreichen das Akademische Auslandsamt der Hochschule Aalen unter der Anschrift: Beethovenstraße 1, 73430 Aalen, Telefon: 07361 576-1701 oder per E-Mail aaa@htw-aalen.de.

Allgemeines:
Bei Zulassung des Aufenthalts zum Studium wird vorausgesetzt, dass die Ausbildung zielstrebig betrieben und in einer angemessenen Zeit zum Abschluss gebracht wird. Das Studium soll der Hauptzweck des Aufenthalts sein, weshalb ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium dieser Anforderung nicht genügt.

Aufenthalt nach Einreise:
Das Einreisevisum zum Studienaufenthalt wird in der Regel für die Dauer von drei Monaten erteilt. Sie sollten sich daher circa zwei Wochen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde anmelden und einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Aalen, beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule für Technik und Wirtschaft Aalen oder folgen Sie dem Hyperlink "Aufenthalterlaubnis".

Weitere Informationen für Studienbewerber und Studenten:

Arbeitsaufnahme während des Studiums:
Ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten dürfen während des Studiums einer Beschäftigung bis zu insgesamt 120 Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage im Jahr nachgehen. Auch erlaubt ist eine studentische Nebentätigkeit an der Hochschule. Andere Tätigkeiten werden nur im Ausnahmefall und auf Antrag gestattet.

Studienfachwechsel:
Bei Änderung der Fachrichtung während des Studiums liegt grundsätzlich ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vor, es sei denn, der Wechsel des Studiengangs findet in den ersten 18 Monaten nach Beginn des Studiums statt. Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks führt in der Regel dazu, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird. Sie sollten sich daher vor Wechsel des Studienfachs oder des Ausbildungsinstituts zunächst mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Die Ausländerbehörde der Stadt Aalen prüft Ihr Anliegen und informiert Sie gerne, ob für das neue Ausbildungsziel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

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