Ausweisung/Abschiebung

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich zuständig für die Überprüfung einer Ausweisung von straffälligen Ausländern. Aber auch Sozialhilfebezug oder längerfristige Obdachlosigkeit können eine Ausweisung nach sich ziehen. Sollte ein ausreisepflichtiger Ausländer trotz Verpflichtung das Bundesgebiet nicht verlassen, so wird in aller Regel die Abschiebung eingeleitet, damit der Aufenthalt zwangsweise beendet werden kann.