Baugesuche: Fachliche Stellungnahmen zu Freiflächengestaltungs- und Begrünungsplänen

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen fachliche Stellungnahmen, sofern Belange des Natur- und Umweltschutzes, der Grünordnung oder der Landschaftsplanung betroffen sind. Neuere Bebauungspläne enthalten grünordnerische Festsetzungen wie zum Beispiel Pflanzgebote, Dachbegrünung, wasserdurchlässige Beläge etc..

Deren Einhaltung ist im Rahmen des Baugesuches durch einen Freiflächengestaltungs-/Begrünungsplan nachzuweisen. Das Grünflächen- und Umweltamt prüft diesen Plan und erteilt Auskünfte über die jeweiligen Anforderungen/Vorgaben, gerne auch schon im Vorfeld des Baugesuchs. Bei schriftlichen Auskünften, Kopien oder Planauszügen fallen je nach Aufwand, Gebühren nach festgesetzten Sätzen an.

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