Bekanntgabe der neuen Bodenrichtwerte 2017

Nach Auswertung der Kaufpreissammlung der Geschäftsjahre 2015 und 2016 hat der Gutachterausschuss der Stadt Aalen in der Sitzung am 30. Juni 2017 die neuen Bodenrichtwerte 2017 (mit Stichtag 31.12.2016) beschlossen.

Neue Bodenrichtwerte 2017
Bodenrichtwerte 2017 (© Gutachterausschuss)

Die Bodenrichtwerte steigen in praktisch allen Marktsegmenten moderat bis stark. Besonders hoch fallen die Steigerungen bei Wohnbauplätzen aus. Die Ursache liegt in einer Angebotsverknappung bei nach wie vor hoher Nachfrage. Die Verkaufszahlen für Wohnbauplätze sind im Berichtszeitraum gegenüber den Vorjahren um ca. ein Drittel zurückgegangen; in den zentralen Stadtteilen ist kaum mehr Angebot vorhanden. Mangels Alternativen findet eine Verlagerung der Nachfrage auf die Ortsteile statt, wodurch die Bauplatzpreise auch dort steigen.
Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauflächen liegt in der Kernstadt bei rd. 315,- Euro/m², in den großen, zentralen Stadtteilen (Weststadt, Wasseralfingen, Unterkochen) im Mittel zwischen 200,- und 300,- Euro/m² und in den kleineren Ortsteilen bei ca. 150,- Euro/m². Die Richtwerte wurden zum Teil um mehr als 20% angehoben.
Im Marktsegment der Gewerbebauflächen wurden die Bodenrichtwerte, nach Jahren der Seitwärtsbewegung, ebenfalls erhöht. Zentrale Gewerbegebiete sind überwiegend ausgelastet – hier liegen die Werte zwischen 100,- und 130,- Euro/m². Auch in den Teilorten steigen die Gewerbebauplatzpreise im Mittel auf ca. 80,- Euro/m².
Durchschnittswerte für landwirtschaftliche Flächen liegen bei 2,80 Euro/m² für Ackerland, 1,80 Euro/m² für Grünland und 0,70 Euro/m² für Waldflächen (ohne Aufwuchs). Die Preissteigerungen sind in diesem Marktsegment vergleichsweise moderat.

Die neuen Bodenrichtwerte weisen erweiterte Angaben zu wertrelevanten Merkmalen sowie einen konkreten Lagebezug auf, was bei einer künftigen Bewertung den Bezug - das Einschätzen von Ähnlichkeiten und Unterschieden - zum Bodenrichtwert verbessern soll. Dazu werden bereits entsprechende Anpassungsdaten im Grundstücksmarktbericht der Stadt Aalen veröffentlicht.

Bodenrichtwerte sind mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres durch die Gutachterausschüsse zu ermitteln. Dies ist eine durch § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich vorgegebene Aufgabe.

Info

Die Bodenrichtwerte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 30, 73430 Aalen sowie über das Geodatenportal der Stadt Aalen unter  www.aalen.de für jedermann kostenlos einsehbar. Eine vollständige Druckversion (Ordner A4) ist für 50,- Euro ebenfalls bei der Geschäftsstelle erhältlich.

© Stadt Aalen, 29.10.2017