Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am Dienstag, 6. Februar 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen/Ratsinformationssystem

1. Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 - 6117/038

Der Ausschuss empfahl einstimmig die Vorlage dem Gemeinderat zur Beschlussfassung

  1. Die Öffentlichkeit soll auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs des integrierten Stadtentwicklungskonzepts beteiligt werden.

2. Wettbewerb Union-Areal hier: Nächste Schritte

3. Bebauungsplan "Schleifbrückenstraße westlich des Kochers" in den Planbereichen 01-03 und 03-06, Plan Nr. 01-03/13 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschrif-ten für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 01-03/13 - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) sowie § 13, § 13a BauGB - 6118/001

Der Ausschuss empfahl einstimmig die Vorlage dem Gemeinderat zur Beschlussfassung

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 19.01.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Auszug aus der Begründung; Anlage E, Abwägungsvorschläge 1. Auslegung; Anlage F, Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung).
  2. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 01-03/13) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 01-03/13 überlagert werden, aufgehoben:
    Änderung Ortsbauplan nördliches Stadtgebiet III-06 (seit 04.03.1938 in Kraft)
    Bebauungsplan zur teilweisen Aufhebung der Ortsbausatzung Aalen (OBS gilt noch) 01-02-AA (seit 17.08.1989 in Kraft)
    Änderung der Baulinien Schleifbrückenstraße Plan Nr. I-03/3
    Das eingeleitete Bebauungsplansverfahren Plan Nr. 03-06/1a „Gewerbezone Aalen-Nord zwischen der Friedrichstraße und der Bahnhofstraße, nördlich des Schulzentrums Remonte und des Stadtgartens“ wird, soweit es vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 01-03/13 überlagert wird, nicht weitergeführt.
  4. Der Bebauungsplan wird  nach § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  5. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (72. FNP-Änderung, Anlage D).
© Stadt Aalen, 06.02.2018