Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss der Stadt Aalen vom 29. November 2017

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen/Ratsinformationssystem

1    Stadtwald
2117/048
Entscheidung

a)    Genehmigung des forstwirtschaftlichen Betriebsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2018
Der KBFA fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  • Der vom Forstdezernat des Landratsamts Ostalbkreis in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Aalen aufgestellte Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 wird genehmigt.
  • Die Ansätze sind im Haushaltsplanentwurf 2018 der Stadt Aalen enthalten.

b)    Bericht von Herrn Forstdezernenten Reck
Der KBFA nahm den Bericht zur Kenntnis.

2    Neubildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks Aalen
3017/014
Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Standesamtsbezirke Aalen, Aalen-Wasseralfingen, Aalen-Unterkochen, Aalen-Fachsenfeld, Aalen-Dewangen und Aalen-Hofen zum einheitlichen Standesamtsbezirk Aalen zusammenzulegen.
  2. Sofern die Beratungen in den Ortschaftsräten Aalen-Ebnat und Aalen-Waldhausen ebenfalls eine Zusammenlegung ergeben, werden diese Standesämter in den Standesamtsbezirk Aalen integriert.
  3. Die Aufgaben nach dem Personenstandswesen werden weiterhin in denBezirksämtern und Geschäftsstellen angeboten und wahrgenommen.
  4. Die Zusammenlegung erfolgt zum 01.01.2018.

3    Bericht über die Grundschulferienbetreuung durch die Stadtverwaltung Aalen an den Standorten Haus der Jugend Aalen, Schülerhaus Welland und dem Treffpunkt Rötenberg und mögliche Weiterentwicklung
5017/017
Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

 

  • Der Benutzungs- und Entgeltordnung wird zugestimmt.
  • Die Elternentgelte für das Ferienbetreuungsangebot werden künftig analog der Elternbeiträge in der Kinder- und Schulkindbetreuung auf Grundlage der Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und Landeskirchen jährlich angepasst.
  • Der Einrichtung eines tageweisen Ferienbetreuungsangebots zu Beginn der Sommerferien an einem zentralen Standort wird zugestimmt.

4    Bericht zum Zeitplan Schulentwicklung/Medienentwicklung
mündl. Bericht

Der KBFA nahm den Zeitplan zur Kenntnis.

5    Zwischenbericht zur kommunalen Sportentwicklungsplanung der Stadt Aalen
4017/010
Kenntnisnahme

Der KBFA nahm den Zwischenbericht zur Kenntnis.

6    Städtischer Zuschuss für die Sanierung des Tartanbelags im MTV-Stadion
4017/012
Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der MTV Aalen erhält für die Sanierung des Tartanbelags im vereinseigenen Stadion eine Regelförderung von 20% der zuschussfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 62.800 €.
  2. Der MTV Aalen erhält für die Sanierung des Tartanbelags im vereinseigenen Stadion außerdem eine Sonderförderung von 20% der zuschussfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 62.800 €.
  3. Eine erste Zuschussrate in Höhe von 60.000 € wird im Rahmen des Etats 2018 bereitgestellt. Die restliche Zuschussrate von 65.600 € wird für den Etat 2019 vorgemerkt

7    Ausweisung einer 30-km Zone/30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Hirschbachstraße; Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
3017/013
3017/013-1
Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN auf Erweiterung der 30-km Zone auf die Hirschbachstraße zwischen der Abzweigung von der bahnparallelen Trasse bis Ortsende Richtung Röthardt wird abgelehnt.
  2. Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30-km Zone in der Hirschbachstraße zwischen der Abzweigung von der bahnparallelen Trasse (Düsseldorfer Straße) bis zur Zufahrt Parkplatz Hirschbachbad gemäß § 45 Abs. 1c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung. Die Abgrenzung der 30-km Zone in der Hirschbachstraße ergibt sich aus beigefügtem Plan.


8    Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.10.2006 mit Änderungen vom 16.10.2008 sowie 15.02.2012:
2117/044
Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  • Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die Nachkalkulation der Verwaltungsgebühren auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung in den Jahren 2011 bis 2015 sowie über den Bericht der Plankalkulation für die Jahre 2017 und 2018 Kenntnis.
  • Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage dieser Kosten- und Leistungsrechnung und der daraus erfolgten Gebührenkalkulation die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.10.2006 mit Änderungen vom 16.10.2008 sowie 15.02.2012 entsprechend der Anlage 8 einschließlich der darin aufgeführten Gebührentatbestände mit den jeweils angegebenen Gebührenhöhen des Gebührenverzeichnisses.
  • Die Satzung ist gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart anzuzeigen.

9    Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Aalen
2117/043
Kenntnisnahme

Der KBFA nahm den Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Aalen zur Kenntnis.

10    Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO
2117/047
Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen

© Stadt Aalen, 18.12.2017