Beschlüsse der Sitzung des Kultur,- Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) am 27. September 2017

1 Musikschule Aalen

a)  

  • Bericht zum Schuljahr 2016
  • Gebührenerhöhung durch Änderung der Satzung der Musikschule Aalen zum 01.02.2018

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
1.    Der Bericht der Musikschule Aalen 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.    Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule der Stadt Aalen vom 14. April 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 4. März 2016

b)    Anpassung der Organisationsstruktur

Die Mitglieder des KBFA beschlossen einstimmig die Vertagung des TOP und eine Beratung im Rahmen des Stellenplans für das Jahr 2018.

Die Organisationsstruktur der Musikschule soll mit der Schaffung einer 0,5 Stelle für die Verwaltungsleitung gestärkt werden. Bei der Beratung über den Stellenplan 2019 im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 ist über die Schaffung der zusätzlichen 0,5 Stelle in EG 10 zu entscheiden.

2 Einrichtung einer Interimskindertagesstätte in der Hofackerschule unter Trägerschaft des DRK-Kreisverband Aalen e.V.

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Einrichtung einer Interimskindertageseinrichtung in der ehemaligen Hofackerschule, Gartenstraße 93, unter Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Aalen e.V. mit Inbetriebnahme zum 01.02.2018 wird zugestimmt.

Die Kindertageseinrichtung wird in die örtliche Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Kindertageseinrichtung durch die Stadt analog der Verträge mit anderen Trägern abzuschließen.

Betriebskosten, die zum ordentlichen Aufbau der Einrichtung erforderlich sind, werden bereits ab 01.10.2017 anerkannt. Hierunter fallen insbesondere Personalkosten zur vorzeitigen Anstellung einer Leitungskraft.

Zur Ertüchtigung des Gebäudes gewährt die Stadt einen Investitionskostenzuschuss im Sinne des Kindergartenvertrags von 70% der Investitionskosten. Dabei ist Aufwand für die Anpassung llung des Gebäudes von max. 100.000 € auszugehen. Weitere Investitionen für Ausstattung, Zaunanlage, und Außenspielgeräte werden mit 50.000 € veranschlagt.

Im Falle eines Weiterbetriebs der Kita nach der Nutzungsdauer von 3 Jahren, löst die Stadt dem DRK den Investitionsanteil des Trägers mit 50% ab.

Einrichtung einer Interimskindertagesstätte in der Hofackerschule unter Trägerschaft des DRK-Kreisverband Aalen e.V.

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Einrichtung einer Interimskindertageseinrichtung in der ehemaligen Hofackerschule, Gartenstraße 93, unter Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Aalen e.V. mit Inbetriebnahme zum 01.02.2018 wird zugestimmt.

Die Kindertageseinrichtung wird in die örtliche Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Kindertageseinrichtung durch die Stadt analog der Verträge mit anderen Trägern abzuschließen.

Betriebskosten, die zum ordentlichen Aufbau der Einrichtung erforderlich sind, werden bereits ab 01.10.2017 anerkannt. Hierunter fallen insbesondere Personalkosten zur vorzeitigen Anstellung einer Leitungskraft.

Zur Ertüchtigung des Gebäudes gewährt die Stadt einen Investitionskostenzuschuss im Sinne des Kindergartenvertrags von 70% der Investitionskosten. Dabei ist Aufwand für die Anpassung llung des Gebäudes von max. 100.000 € auszugehen. Weitere Investitionen für Ausstattung, Zaunanlage, und Außenspielgeräte werden mit 50.000 € veranschlagt.

Im Falle eines Weiterbetriebs der Kita nach der Nutzungsdauer von 3 Jahren, löst die Stadt dem DRK den Investitionsanteil des Trägers mit 50% ab.

3 Römische Funde des Landesamtes für Denkmalpflege - Ausgrabungen Stuttgarter Straße

Der TOP wurde auf eine der kommenden Sitzungen vertagt.

4 Satzungsänderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Aalen sowie für die Büchereien in den Stadtbezirken

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Den vorgeschlagenen Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek sowie ihrer Büchereien in den Stadtbezirken wird zugestimmt.

5 Mobile Eislaufbahn auf dem Greutplatz: Zuschuss an die Stadtwerke Aalen GmbH für die Saison 2017/2018

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

1. Die Stadtwerke Aalen GmbH werden mit der Bereitstellung einer mobilen Eislaufbahn mit Zeltbetrieb auf dem Greutplatz für die Saison 2017/2018 beauftragt.

2. Die Stadtwerke Aalen GmbH erhalten für die Bereitstellung der mobilen Eislaufbahn mit Zeltbetrieb für die Eislaufsaison 2017/2018 einen Zuschuss von 59.500 Euro, brutto.

6 Erteilung von Weisungen

a)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Jahresabschluss 2016

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
a) dem Geschäftsbericht 2016 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b) der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.525.418,00 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
c) der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH

zuzustimmen.

b)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

c)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L.

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L.

a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b) der Zuführung des Jahresgewinns in die Gewinnrücklage und
c) der Entlastung der Geschäftsführung bzw. des Liquidators

zuzustimmen.

7 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen

© Stadt Aalen, 10.10.2017