Beschlüsse des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am 5. Juli 2017

Die genannten Vorlagen finden Sie unter www.aalen.de im Bürgerinformationssystem

Vorstellung des Strategiebereichs "Smart City Aalen - Die intelligente vernetzte Stadt der Zukunft" - VorlagenNr. 0217/002

Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Themenkomplex „Smart City Aalen“ zur Kenntnis.

Fortschreibung 2017 des Kindertagesbetreuungsplans AKITA+ 2025 - VorlagenNr. 5017/012

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Fortschreibung 2017 des örtlichen Kindertagesbetreuungsplans AKITA+ 2025 vom Mai 2017 wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt ein Stellenplankonzept zur Umsetzung der Aktivitäten des Kindertagesbetreuungsplans AKITA+ 2025 bis zur Klausurtagung des Gemeinderats vorzubereiten.
  3. Es wird der Auftrag erteilt, weitere Standorte für den Neubau eines Kindergartens in Aalen-Waldhausen zu prüfen, ein Neubau an der Grundschule Aalen-Waldhausen ist in die Prüfung einzubeziehen.

Bau eines barrierefreien Spielplatzes auf dem Schulhof der Friedensschule/Kocherburgschule Unterkochen durch den Freundeskreis der Kocherburgschulen e.V. - VorlagenNr. 6717/009

Die Mitglieder des KBFA fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Freundeskreis der Kocherburgschulen e.V. wird gestattet, den Schulhof der Friedensschule in einen barrierefreien Spielplatz umzubauen und für mind. 15 Jahre zu erhalten. Der Spielplatz kann wie bisher als Schulhof genutzt werden und steht der Öffentlichkeit weiterhin als Spielplatz zur Verfügung. Die Verkehrssicherungspflicht und Haftpflichtversicherung trägt weiterhin die Stadt Aalen. Die Formalitäten werden derzeit durch die Versicherung bezüglich der Vertragsausgestaltung geprüft.

Die Pflege und Unterhaltung des Spielplatzes wird weiterhin durch den Bau- und Grünflächenbetrieb durchgeführt und von der Stadt Aalen übernommen.

Der Freundeskreis erhält einen Investitionszuschuss in Höhe von 70.000 € (entfallende Kosten für Sanierungsarbeiten). Dieser ist für den Haushalt 2018 im Ergebnishaushalt anzumelden und bis zum Abschluss der Maßnahme als Haushaltsrest in die Folgejahre zu übertragen bzw. neu zu veranschlagen. Der in der Anlagenbuchhaltung gebuchte Restbuchwert in Höhe von rund 87.000 € ist abzuschreiben, bzw. im Falle der Wiederverwendung, der 2015 eingebauten Spielgeräte (Anteil ca. 23.000 €) auf andere Spielplätze oder Schulhöfe umzubuchen.

Die unter 1. – 3. genannten Punkte sind in einem Gestattungsvertrag festzuhalten.

Verlängerung des G9-Schulversuchs am Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen - VorlagenNr. 4017/008

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat  einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Stadt Aalen unterstützt den Beschluss der Landesregierung, die bestehenden G9-Schulversuche zu verlängern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Verlängerung des Schulversuchs für das Theodor-Heuss-Gymnasium zu stellen.

Bericht der Stadtbibliothek - VorlagenNr. 8017/004

Die Mitglieder des KBFA nahmen den Bericht der Stadtbibliothek zustimmend zur Kenntnis.

Beitritt der Stadt Aalen zum Verein "Start up Region Ostwürttemberg" - VorlagenNr. 0217/003

Die Mitglieder des KBFA stimmten dem Beitritt der Stadt Aalen zum Verein „Start up Region Ostwürttemberg“ mit einem jährlichen Beitrag von 500 € zu.        

Bericht der Stiftung Schloss Fachsenfeld zur Kulturarbeit 2016 - VorlagenNr. 8014/005

Die Mitglieder des KBFA nahmen den Bericht  zustimmend zur Kenntnis.

Einführung von Straßennamen im Baugebiet Hungerbühl in Unterkochen - VorlagenNr. 6217/004

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat  bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Erschließungsstraße (Straße A) des Baugebietes Hungerbühl erhält die Bezeichnung: „Zur Kocherburg“
  2. Die erste davon abzweigende Straße (Straße B) in West-Ost-Richtung erhält die Bezeichnung: „Otto-Palm-Straße“
  3. Die zweite von der Haupterschließungsstraße abzweigende Straße (Straße C) erhält die Bezeichnung: „Tugendhatstraße“

Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO - VorlagenNr. 2117/022

Es erging einstimmige Beschlussfassung

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aa-len für die nächste ordentliche Gesellschafterversamm-lung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L. - VorlagenNr. 2117/023

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L. der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für die Liquidationsschlussbilanz für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 zuzustimmen.

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aa-len für die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH zum Verkauf von Gesell-schaftsanteilen an der KEA Klimaschutz- und Energie-agentur Baden-Württemberg GmbH an das Land Baden-Württemberg - VorlagenNr. 2117/023

Die Mitglieder des KBFA empfahlen bei einer Enthaltung dem Gemeinderat den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH dem folgenden zuzustimmen:
 

  1. Der 0,1 %ige Anteil an der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg wird als unmittelbare Beteiligung der Stadtwerke Aalen GmbH bzw. als mittelbare Beteiligung der Stadt Aalen an das Land Baden-Württemberg verkauft.
     
  2. Der Verkauf des Anteils ist aus gemeindewirtschaftsrechtlicher Sicht vorlagepflichtig bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Vorlage der relevanten Unterlagen beim Regierungspräsidium Stuttgart erfolgt durch die Beteiligungsverwaltung. Die endgültige Durchführung der erforderlichen Rechtsgeschäfte kann erst nach Vorliegen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen.
© Stadt Aalen, 12.07.2017