Beschlüsse in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 1.12.2016

Bericht über den Zustand des Waldes

Der Dezernent für Wald und Forstwirtschaft beim Landratsamt Ostalbkreis, Johann Reck berichtet über den Zustand des Waldes auf der Gemarkung der Stadt Aalen. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Bericht zum Konzept Naturnaher Stadtraum

hier: Kocherrenaturierung

Oberbürgermeister Thilo Rentschler hat gemeinsam mit Rudolf Kaufmann, Leiter des Grünflächen- und Umweltamtes erste Ideen für ein städtisches Konzept vorgestellt, wie in Aalen in den nächsten Jahren vernetzter naturnaher Stadtraum geschaffen und dieser als Erholungs- und Freizeitfläche noch besser erlebbar gemacht werden kann. Aalen verfügt bereits über eine „grüne Infrastruktur“ - durch Renaturierung kann dieses Potenzial noch weiter ausgeschöpft werden. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Bebauungsplan "Maiergasse Süd" in den Planbereichen 74-03 und 74-05, Plan Nr. 74-03 in Aalen-Wasseralfingen sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 74-03 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im "Bereich Maiergasse Süd" in Aalen-Wasseralfingen (59. FNP-Änderung) - 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig an den Gemeinderat:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 25.10.2016, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen), der Begründung (25.10.2016, Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) sowie des Umweltberichts (12.04.2016, Landschaftsplanung.Langenholt, Stuttgart) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  3. Das Gesamtgebiet „Maiergasse“ wird in zwei Bauabschnitten entwickelt. Mit diesem Verfahren wird der südliche erste Bauabschnitt „Maiergasse-Süd“ entwickelt.
    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches für den ersten Bauabschnitt „Maiergasse-Süd“ weicht im Süden und Norden von der Abgrenzung des Aufstellungsbeschlusses (04.03.2010) ab.
  4. Folgende Bebauungspläne, Bebauungsplanentwürfe oder Satzungen werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 74-03 überlagert werden:
    • Ortsbausatzung Wasseralfingen vom 03.05.1956
    • Bebauungsplan „Zur Baulinienfestlegung in der Maiergasse“, Plan Nr. LXXIV-03 (in Kraft: 31.01.1956)
    • Teilweise der Bebauungsplan „Weinbachstraße“, Plan Nr. LXXIV-03/1 (in Kraft: 18.01.1961)
    • Auslegungsbeschluss des am 03.11.1988 gebilligten Bebauungsplanentwurfes „Zur Änderung des Bebauungsplans Ortsbausatzung Wasseralfingen im Bereich des Gewerbegebiets östlich des Kochers in Verlängerung der Maiergasse“, Plan Nr. 74-03.
  5. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der 59. Flächennutzungsplan-Änderung im „Bereich Maiergasse Süd“ (Stadtplanungsamt Aalen, 25.10.2016) wird gebilligt.
  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die 59. FNP-Änderung, die Begründung zum Bebauungsplan und zur 59. FNP-Änderung, der Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

Bebauungsplan "Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen" im Planbereich 73-01, Plan Nr. 73-01/1 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 73-01/1 sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (64. FNP-Änderung)

- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
- Feststellungsbeschluss FNP

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig an den Gemeinderat:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 25.10.2016 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung und im frühzeitigen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung, Anlage E, Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung).
  2. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
  3. Der bestehende Aufstellungsbeschluss „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1 vom 28.01.2016 wird aufgehoben, soweit er nicht vom aktuellen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1 (Stand 07.06.2016) überlagert wird.
  4. Die 64. FNP-Änderung im Bereich „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ vom 07.06.2016 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage D).
  5. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

Bebauungsplan "Änderung im Bereich nördlich der Zebert- und Wielandstraße" in den Planbereichen 06-01 und 06-03, Plan Nr. 06-03/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 06-03/3

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 bzw. § 13 a BauGB

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig an den Gemeinderat:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 02.12.2014; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 13.10.2016) und der Begründung (13.10.2016, beides Büro Pfrommer+Roeder, Stuttgart; siehe Anlagen B und A) werden gebilligt.
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 06-03/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 06-03/3 überlagert werden, aufgehoben:
    • Bebauungsplan VI-03 „Pelzwasen III“, in Kraft seit 08.02.1958
    • Bebauungsplan 06-01/1 „Östlich des Amselweges“, in Kraft seit 11.08.1973.
  6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
  8. er Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen. (Siehe Anlage B, 65. Flächennutzungsplan-Änderung)

Stadtoval - Konzeptvorstellung und Weiterbeauftragung Hirschbachunterführung

Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle stellt die Entwürfe der Büros Marek Architektur & Design sowie Stammler Architekten zur Umgestaltung der Hirschbachunterführung vor. In der Klausur des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 12. und 13. Januar soll über die Weiterbeauftragung eines Büros mit Kostenberechnung, als Grundlage für einen Baubeschluss, entschieden werden.

Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Aalen

Der Ausschuss beauftragte die Stadtverwaltung, einen qualifizierten Mietspiegel über eine beschränkte Ausschreibung an ein Institut zu vergeben. Mit diesem soll für Transparenz auf dem sich stark bewegenden Mietmarkt für Wohnungen gesorgt werden.

Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zum Bahnhalt Aalen-West

Oberbürgermeister Thilo Rentschler berichtet, dass aktuell eine Umfrage unter Gewerbetreibenden zum Bahnhalt West läuft. Mit diesem kann außerdem eine attraktive ÖPNV-Lösung für die Hochschule Aalen erreicht werden. Die betriebliche Machbarkeit des Bahnhalt West wurde bestätigt und eine Aufnahme in das Landesprogramm zugesichert. Ziel soll sein, bis 2019 Bau- und Planungsrecht zu schaffen.

© Stadt Aalen, 28.11.2016