Beschlüsse in der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2016

In der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2016 wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:
(Die Sitzungsvorlagen zu dieser Sitzung finden Sie im Wortlaut im Ratsinformationssystem unter www.aalen.de )

1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

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2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aalen vom 14. September 2000 mit Änderung vom 28. Mai 2003

Mehrheitlicher Beschluss

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), sowie § 2, § 8 Absatz 2 und § 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206, 207), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147) wird die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aa-len vom 14. September 2000 mit Änderung vom 28. Mai 2003 beschlossen.

Die Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu
machen.

Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft

3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017

Mehrheitlich beschlossen

  1. Die unter Ziffer I. aufgeführten zusätzlichen 11,13 Stel-len werden genehmigt.
  2. Die unter Ziffer II aufgeführten zahlenmäßig neutra-len Stellenumwandlungen von Beamten- in Beschäf-tigtenstellen und umgekehrt sind im Stellenplan ent-sprechend dazustellen.
  3. Die unter III. dargestellten Anpassungen im Saldo mit 1,5 Beamten- und 16,36 Beschäftigtenstellen sind im Stellenplan vorzunehmen.
  4.  Die Stellenabgänge unter Ziffer IV. im Saldo mit – 2,50 Beamten – und 10,02 Beschäftigtenstellen werden als Planstellen im Stellenplan nicht mehr geführt.
  5.  Die unter Ziffer V. aufgeführten 14,91 Stellen mit kw-Vermerken (künftig wegfallend) sind im Stellenplan darzustellen.
  6. Der Stellenplan 2017 wird – wie im beiliegenden Ent-wurf dargestellt – beschlossen.

   

4. Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und des Finanzplans für die Zeit bis 2020

Mehrheitlich beschlossen

5. Entscheidung über Straßennamen im Bereich Stadtoval

Mehrheitlich beschlossen

Entscheidung über die Benennung von Straßen und Plätzen im Stadtoval Aalen nach Aalener Persönlichkeiten und Widerstandskämpfern


Es wurde getrennt abgestimmt:


Straßennamen:
Mehrheitlich beschlossen

  • Hugo-Theuer-Straße
  • Eugen-Hafner-Straße

Plätze:
Mehrheitlich beschlossen

  • Geschwister-Scholl-Platz
  • Georg-Elser-Platz

Entscheidung über den Vorschlag auf Umbenennung von Teilen der Charlotten- und Braunenstraße in Düsseldorfer Straße.

6. Kulturbahnhof Aalen

  • a) Baubeschluss inkl. Entwurfsplanung mit Kostenberechnung   
  • b) Weiterbeauftragung der Planungsbeteiligten   
  • c)  Bildung eines Bauausschusses  

 
Der Gemeinderat beschließt mit 9 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen und 35 Ja-Stimmen:

  1. Der Gemeinderat stimmt den Planungen des Architekturbüros Ackermann + Raff, Stuttgart, mit der zusätzlich durch die von Drees & Sommer AG, Stuttgart geprüften Kostenaufstellung vom 18.11.2016 mit Gesamt-baukosten von 24,45 Mio. Euro (brutto) nach Anlage 2 zu.
  2. Die Kalkulation der Folgekosten für die Investitionen nach Anlage 3 wird zur Kenntnis genommen.
  3. Im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltsplans 2017 fasst der Gemeinderat den Baubeschluss über den Kulturbahnhof auf dem Stadtoval. Die Finanzierung erfolgt über die veranschlagten Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2016 mit 1 Mio. Euro, im Haushaltsplan 2017 mit 2 Mio. € sowie den in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 eingestellten Mitteln mit 11 Mio. Euro im Jahr 2018, 7 Mio. Euro im Jahr 2019 und 3,17 Mio. Euro im Jahr 2020.
  4. Die Stadtverwaltung erhält die Freigabe, die Planungsbeteiligten für die weiteren Leistungsphasen nach HOAI inklusive LPH 9 zu beauftragen.
  5. Aufgrund der Bedeutung des besonderen Projekts wird ein baubegleitender Bauausschuss mit Vertreten sowie persönlichen Verhinderungsvertretern aus den Gemeinderatsfraktionen gebildet. Im Bauausschuss sind des Weiteren Verwaltung, zukünftige Nutzer, das Architekturbüro sowie Fachingenieure vertreten. Die Leitung des Bauausschusses obliegt dem Bürgermeister für allgemeine Verwaltung. Der Bauausschuss kann Empfehlungen für den Technischen Ausschuss bzw. den Gemeinderat aussprechen. Die Beratungen des Bauausschusses sind grundsätzlich nicht öffentlich.

7. Städtische Spende an die Partnerstadt Antakya/Hatay zum Bau eines Sportplatzes in der Nähe der Schule für syrische Flüchtlingskinder

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Sinne einer humanitären Hilfe der Stadt Antakya/Hatay 10.000 Euro zum Bau eines Sportplatzes in der Nähe der fertiggestellten Schule zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung erfolgt über den Verein zur Hilfe für syrische Flüchtlinge in Antakya e.V.

Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 wird genehmigt.

8. Sieger-Köder-Haus, Ritter-Ulrich-Straße 2, Aalen-Wasseralfingen

Mehrheitlich beschlossen

Der Gemeinderat nimmt die Pläne des Bundes für Heimatpflege (BfH) für das Projekt „ Sieger-Köder-Haus in Wasseralfingen“ zustimmend zur Kenntnis.
Im Rahmen der  Haushaltsberatungen wurden 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 als Anschubfinanzierung bereitgestellt. Für die Dauer von fünf Jahren erhält der BfH einen Mietzuschuss in Höhe von 6.000 Euro jährlich.

9. Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Aalen

Kenntnisnahme
   

10. Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb

  • a) Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2017

    Bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen
    Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird mit folgenden Summen festgestellt:
    • Erfolgsplan
      Erträge 10.841.000 €
      Aufwendungen 10.662.000 €
      Jahresgewinn 179.000 €
    • Vermögensplan
      Einnahmen 8.950.000 €
      Ausgaben 8.950.000 €
    • Die im Vermögensplan 2017 vorgesehene Kreditaufnahme mit 4.500.000 € wird genehmigt.
    • Die Verpflichtungsermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2017 wird auf 4.040.000 € festgesetzt.
    • Die Kassenkreditermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2017 wird auf
    • 2.000.000 € festgesetzt.
    • Die Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung werden mit der Durchführung des Wirtschaftsplans beauftragt.

  •  b) Änderung der Satzung über die öff. Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) Abwassergebührenvorauskalkulation 2017

    Bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen
    • 1. Ab dem 01.01.2017 wird die Schmutzwassergebühr von 1,14 € auf 1,36 € pro m³ Abwasser erhöht.
    • 2. Ab dem 01.01.2017 wird die Niederschlagswassergebühr von 0,56 € auf 0,55 € pro m² versiegelter Fläche und Jahr gesenkt.
    • 3. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 15.12.2016 wird beschlossen.
    • 4. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichts-behörde gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung anzuzeigen.

  •  c) Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung - Beauftragung Abschlussprüfer Jahresabschluss 2016

    Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen
       
    Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 samt Lagebericht wird die Invra Treuhand AG beauftragt.

11. Bebauungspläne

  • a)    Bebauungsplan "Maiergasse Süd" in den Planbereichen 74-03 und 74-05, Plan Nr. 74-03 in Aalen-Wasseralfingen sowie Satzung über örtliche Bauvorschrif-ten für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 74-03 und Änderung des Flächen-nutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im "Bereich Maiergasse Süd" in Aalen-Wasseralfingen (59. FNP-Änderung)
    - 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 (2) BauGB

    Einstimmiger Beschluss
    Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 25.10.2016, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen), der Begründung (25.10.2016, Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) sowie des Umweltberichts (12.04.2016, Landschaftsplanung.Langenholt, Stuttgart) werden gebilligt.

    Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili-gung (Anlage D) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.

    Das Gesamtgebiet „Maiergasse“ wird in zwei Bauabschnitten entwickelt. Mit die-sem Verfahren wird der südliche erste Bauabschnitt „Maiergasse-Süd“ entwickelt.
    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches für den ersten Bauabschnitt „Maiergasse-Süd“ weicht im Süden und Norden von der Abgrenzung des Aufstellungsbeschlus-ses (04.03.2010) ab.

    Folgende Bebauungspläne, Bebauungsplanentwürfe oder Satzungen werden auf-gehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtli-che Bauvorschriften Nr. 74-03 überlagert werden:

    • Ortsbausatzung Wasseralfingen vom 03.05.1956
    • Bebauungsplan „Zur Baulinienfestlegung in der Maiergasse“, Plan Nr. LXXIV-03 (in Kraft: 31.01.1956)
    • Teilweise der Bebauungsplan „Weinbachstraße“, Plan Nr. LXXIV-03/1 (in Kraft: 18.01.1961)
    • Auslegungsbeschluss des am 03.11.1988 gebilligten Bebauungsplanentwur-fes „Zur Änderung des Bebauungsplans Ortsbausatzung Wasseralfingen im Bereich des Gewerbegebiets östlich des Kochers in Verlängerung der Maier-gasse“, Plan Nr. 74-03.

    Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallel-verfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der 59. Flächennutzungsplan-Änderung im „Bereich Maiergasse Süd“ (Stadtplanungsamt Aalen, 25.10.2016) wird gebilligt.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtli-che Bauvorschriften, die 59. FNP-Änderung, die Begründung zum Bebauungsplan und zur 59. FNP-Änderung, der Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezoge-ne Stellungnahmen sind für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

    Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unbe-rücksichtigt bleiben können.

  • b)    Bebauungsplan "Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen" im Plan-bereich 73-01, Plan Nr. 73-01/1 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über ört-liche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 73-01/1 sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (64. FNP-Änderung)
    - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
    - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
    - Feststellungsbeschluss FNP

    Einstimmiger Beschluss
    Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 25.10.2016 betref-fend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung und im frühzeitigen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stel-lungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung, Anlage E, Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung).

    Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).

    Der bestehende Aufstellungsbeschluss „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1 vom 28.01.2016 wird aufgehoben, soweit er nicht vom aktuellen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Erweiterung Dauer-kleingartenanlage Kocherwiesen“, Plan Nr. 73-01/1 (Stand 07.06.2016) überlagert wird.

    Die 64. FNP-Änderung im Bereich „Erweiterung Dauerkleingartenanlage Kocherwiesen“ vom 07.06.2016 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage D).

    Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Ver-waltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlin-gen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

  • c) Bebauungsplan "Änderung im Bereich nördlich der Zebert- und Wielandstraße" in den Planbereichen 06-01 und 06-03, Plan Nr. 06-03/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungs-plangebiet, Plan Nr. 06-03/3
    - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
    - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 bzw. § 13 a BauGB

        Mehrheitlich beschlossen

12. Antrag der Fraktion der Freien Wähler Aalen zur Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien

Mehrheitlich beschlossen
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Freie Wähler Aalen nach Anlage 1 zur Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderats sowie der sonstigen Gremien zu.

Die Neubesetzung soll in der KBFA-Sitzung am 11. Januar 2017 vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2017 entschieden werden.

13. Veröffentlichung der öffentlichen Sitzungsprotokolle im Internet - Antrag Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

Antrag wurde von der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zurückgezogen.

14. Erteilung von Weisungen

  • a) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste or-dentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

    Einstimmiger Beschluss
    Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Ba-den-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
    • a)  dem Geschäftsbericht 2015/2016 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2016
    • b)   der Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der Gewinnrücklage,
    • c)  der Finanzplanung 2016/17 – 2020/21 und
    • d)  der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.

  • b)    Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste or-dentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Entlas-tung des Aufsichtsrats der Ostalb Skilift Aalen GmbH

    Einstimmiger Beschluss
    In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.

  • c) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Beteiligung an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG und an den damit verbun-denen mittelbaren Beteiligungen

    Bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen
    Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104, Abs. 1, letzter Satz GemO für Ba-den-Württemberg i.V.m. § 9, Abs. 4, Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH (Stadtwerke) Folgendem zuzustimmen:
    • 1.    Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke stimmt zu, dass sich die Stadtwerke unmittelbar an der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TWB II“) in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 1,375 Mio. Euro, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu 0,5 % beteiligt und der Gesellschaft beitritt. Anstatt einer Kapital-einlage sind bis zu der vorstehenden Höhe auch die Ausreichung von Gesellschafterdarlehen, Haftungsübernahmeerklärungen (z. B. Bürg-schaften, Garantien, etc.) oder andere Formen möglich.
    • 2.    Mit der vorstehenden unter Ziffer 1. dargestellten Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von TWB II zu 100 % ge-haltenen Komplementärgesellschaft Trianel Windkraftwerk Borkum II Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TWB II V“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro. Für die Stadtwerke entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an TWB II V von bis zu 0,5 %, entspre-chend einer rechnerischen Beteiligung am Stammkapital der TWB II V in Höhe von bis zu 125 Euro.
    • 3.    Mit der vorstehend unter der Ziffer 1.dargestellten unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der Stadtwerke an TWB II stimmt die Gesell-schafterversammlung zugleich zu, dass sich die Stadtwerke mittelbar über TWB II an der Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWB“) in der Rechtsform der Ein-heits-KG beteiligt. TWB II wird sich unmittelbar an der IWB mit einer Kommanditeinlage in Höhe von voraussichtlich 500.000,- Euro und einer prozentualen Beteiligung von 50 % beteiligen. Für die Stadtwerke entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung über TWB II an IWB nach Ziffer 1. in Höhe von bis zu 0,25 %, entsprechend einer rechnerischen Beteiligung am Haftkapital in Höhe von bis zu 500 Euro. Mit dieser Be-teiligung wiederum zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung der Stadtwerke an der von der IWB zu 100 % gehaltenen Komplementär-gesellschaft Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „IWBV“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro. Für die Stadtwerke entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an IWBV von bis zu 0,25 %, entsprechend einer rechneri-schen Beteiligung am Stammkapital der IWBV in Höhe von bis zu 62,50 Euro.
    • 4.    Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke erteilt die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung bzw. des Beitritts zu den Gesellschaften erforderlich sind und werden. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, in Gesellschaf terversammlungen der TWB II entsprechende Beschlüsse zu fassen und Handlungen vorzunehmen, die notwendig und zweckdienlich sind.

  

© Stadt Aalen, 18.12.2016