Breitbandausbau in Aalen-Wasseralfingen im geplanten Baugebiet "Maiergasse-Süd"

Die Stadt Aalen beabsichtigt im Planbereich des geplanten Baugebiets Bebauungsplan Nr. 74-03, Maiergasse-Süd, die Umsetzung der enthaltenen baulichen Maßnahmen in den kommenden Jahren.

Die Stadt Aalen wird zur Verbesserung der Breitbandversorgung im benannten Versorgungsgebiet weitere Schritte unternehmen, sofern kein Telekommunikationsanbieter diesen Bedarf innerhalb der nächsten 3 Jahre ohne den Einsatz öffentlicher Mittel decken wird.

Die Stadt Aalen fordert Telekommunikationsanbieter daher auf, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 30.11.2016 rechtsverbindlich mitzuteilen, ob Sie innerhalb der nächsten drei Jahre den oben genannten Plan-bereich entsprechend im Zuge der weiteren Erschließungsmaßnahmen ab 2017 als FTTB- oder FTTH-Ausbau erschließen wollen.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung Baden-Württemberg vom 01.08.2015 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26.01.2013 (2013/C 25/01) sowie mit der Notifizierung durch die Europäische Union (Staatliche Beihilfe SA.41416 (2015/N) – Deutschland – NGA-Förderregelung Baden-Württemberg) ist die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus.

Die vorgenannten Voraussetzungen gelten identisch, sofern die Aufrüstung vorhandener Technikstandorte mit dem Ziel einer Leistungssteigerung im angefragten Versorgungsgebiet beabsichtigt wird. Hierzu wird dann gebeten, die neu eingesetzte Technikvariante, Art und Umfang der Leistungssteigerung (Übertragungsraten nach Aufrüstung) sowie die Darstellung der Versorgungsbereiche zu benennen.

Kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann das Vorhaben nicht gemäß der vorgenannten Qualitätsanforderungen plausibel belegen, ist die Ankündigung nicht zu berücksichtigen.

Kündigt das Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt das Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend dem genannten Bedarf in den oben genannten Versorgungsbereichen und erklären sich mit der Einhaltung der geforderten Qualitätsanforderungen einverstanden, so ist dies für Sie bindend.

Die Stadt Aalen sieht den Breitbandausbau als wichtiges Element zukunftsfähiger Ortsentwicklung und wäre deshalb für eine rasche Antwort zu Ihren Ausbauplänen innerhalb obiger Frist dankbar.

© Stadt Aalen, 25.10.2016