Bschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen vom 14. Dezember 2017

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1    Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr, falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert

2    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

3    Bekanntgabe einer Eilentscheidung

4    Haushaltsplanberatungen - 1017/024 Entscheidung

a)    Stellenplan 2018

Der Stellenplan für das Jahr 2018 wurde bei acht Enthaltungen vom Gemeinderat beschlossen.

b)    Fortschreibungsliste zum HH-Plan-Entwurf

c)    Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 und des Finanzplans für die Zeit bis 2021 - 2117/051 Entscheidung
Der Gemeinderat fasst mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt

  • a.) dem Haushaltsplan 2018 mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung),
  • b.) der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung) und
  • c.) dem Stellenplan 2018 zu.

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) m. W. v. 11.03.2017 die in der Anlage dargestellte Haushaltssatzung 2018.

Antrag der CDU-Fraktion
Mit der Rathaussanierung (Planung und Bau) wird ab dem Jahr
2020 in der neuen Legislaturperiode begonnen. Diese Vorgabe soll wesentlicher Bestandteil der Streckung der mittelfristigen Finanzplanung gem. dem obigen Antrag sein.

5    Bäderkonzeption für Aalen - 0117/006, 0117/006-2 Entscheidung
hier: Grundsatzbeschluss für das geplante Investitionsvolumen
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Und Ergänzungen und Hinweise aus der Diskussion.
Der Gemeinderat fasst folgende Grundsatzbeschlüsse:

  1. Am Standort des heutigen Freibades im Hirschbach soll ein neues Kombibad (Kombination aus Freibad und Hallenbad) entstehen. Grundlage für die weitere Planung ist dabei die Konzeptvariante des Schlussberichts „Bäderkonzeption Aalen“, Juni 2017 (Hallenbad u.a. mit 25-m-Becken und 8 - 10 Bahnen; Freibad u.a. mit 50-m-Becken und 8 Bahnen).
    Die genaue Ausprägung des Kombibades (Raumprogramm und Wasserflächen) ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und bis zur Auslobung eines Architektenwettbewerbs vom Gemeinderat festzulegen. Dazu sollen Berechnungen der alternativen Varianten dem Gemeinderat vorgelegt werden (insbesondere zu Fixkosten, Erlöspotentialen, Eintrittspreisgestaltung).
    Das Investitionsvolumen soll 34 Mio. Euro netto (40,46 Mio. Euro brutto) nicht übersteigen.
  2. An der Sanierung des Freibades Spiesel wird, wie vom Gemeinderat bereits beschlossen, festgehalten. Die Sanierung erfolgt in Abschnitten. Der erste Abschnitt (Eingangsgebäude, Kiosk, Umkleideräume, Schwallwasserkammer, BHKW, Planschbecken) befindet sich bereits in Planung und soll in den Jahren 2018 und 2019 mit einem Kostenaufwand von max. 4 Mio. Euro netto (4,76 Mio. Euro brutto) umgesetzt werden. Für Baumaßnahmen auf städtischem Grund und Boden (PKW- und Fahrradstellplätze und weitere Anlagen) wird von der Stadt Aalen 1 Mio. Euro im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Ein zweiter Bauabschnitt (Erneuerung der Schwimmbecken, Badewasseraufbereitung) wird nach Ende der max. Nutzungsdauer erfolgen.
  3. Die Limes-Thermen werden aufgewertet, insbesondere wird die Saunalandschaft attraktiviert und das Restaurant wird an den Nassbereich angebunden. Hierzu werden 10 Mio. Euro netto (11,9 Mio. Euro brutto) vorgesehen.
  4. Mit Eröffnung des Kombibades wird das Hallenbad am Galgenberg aufgegeben und damit auch der bisherige Standort des Hallenbades als Badstandort.
  5. Die Finanzierung soll entsprechend der Finanzierungskonzeption Bäderinvestitionen (Stand September 2017) erfolgen (s. Anlage) und fortgeschrieben werden. Hierzu wird der Gemeinderatsbeschluss vom 20.05.2010 bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021 der Stadt Aalen (betrifft Geschäftsjahr 2020 der Stadtwerke Aalen GmbH) ausgesetzt, wonach die Stadtwerke Aalen jährlich eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1,8 Mio. € zu erwirtschaften und abzuliefern haben.
  6. Das Büro Kannewischer soll die Umsetzung der Bäderkonzeption für Aalen weiter begleiten.
  7. Die Zuständigkeiten (Vorberatung und Entscheidung) für die Bäderkonzepte liegen beim Gemeinderat der Stadt Aalen. Die dort gefassten Beschlüsse gelten automatisch auch als Weisungsbeschlüsse an den Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschafterversammlung und damit an die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowie als Weisungen an die Vertreter der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg.

6    Freiwillige Feuerwehr Aalen

a)    Investitionsplan zum Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Aalen bis 2028 - 3017/010 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Investitionsplan zum Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Aalen bis 2028 zu

b)    Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aalen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) - 3017/011 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aalen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) zu.

7    Neubildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks Aalen - 3017/014 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
(Ziffer 2 ist obsolet)

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Standesamtsbezirke Aalen, Aalen-Wasseralfingen,Aalen-Unterkochen, Aalen-Fachsenfeld, Aalen-Dewangen und Aalen-Hofen zum einheitlichen Standesamtsbezirk Aalen zusammenzulegen.
  2. Sofern die Beratungen in den Ortschaftsräten Aalen-Ebnat und Aalen-Waldhausen ebenfalls eine Zusammenlegung ergeben, werden diese Standesämter in den Standesamtsbezirk Aalen integriert.
  3. Die Aufgaben nach dem Personenstandswesen werden weiterhin in den Bezirksämtern und Geschäftsstellen angeboten und wahrgenommen.
  4. Die Zusammenlegung erfolgt zum 01.01.2018.

8    Ausweisung einer 30-km Zone/30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Hirschbachstraße; Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN - 3017/013, 3017/013-1 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN auf Erweiterung der 30-km Zone auf die Hirschbachstraße zwischen der Abzweigung von der bahnparallelen Trasse bis Ortsende Richtung Röthardt wird abgelehnt.
  2. Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30-km Zone in der Hirschbachstraße zwischen der Abzweigung von der bahnparallelen Trasse (Düsseldorfer Straße) bis zur Zufahrt Parkplatz Hirschbachbad gemäß § 45 Abs. 1c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung. Die Abgrenzung der 30-km Zone in der Hirschbachstraße ergibt sich aus beigefügtem Plan.

9    Städtischer Zuschuss für die Sanierung des Tartanbelags im MTV-Stadion - 4017/012 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der MTV Aalen erhält für die Sanierung des Tartanbelags im vereinseigenen Stadion eine Regelförderung von 20% der zuschussfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 62.800 €.
  2. Der MTV Aalen erhält für die Sanierung des Tartanbelags im vereinseigenen Stadion außerdem eine Sonderförderung von 20% der zuschussfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 62.800 €.
  3. Eine erste Zuschussrate in Höhe von 60.000 € wird im Rahmen des Etats 2018 bereitgestellt. Die restliche Zuschussrate von 65.600 € wird für den Etat 2019 vorgemerkt.

10    Einführung einer Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau - 6117/033 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass künftig auch bei privaten Bauträgern eine Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau einzufordern ist. Erreicht werden soll dies insbesondere mit den Optionen Kaufverträge und Städtebaulicher Vertrag.
  2. Ergänzend kann die Option Wettbewerbe eingesetzt werden, damit frühzeitig die passenden Ziele für einen Entwicklungsbereich gemeinsam mit einem Investor entwickelt werden können.
  3. Als Quote für den geförderten Wohnungsbau werden 25 % der neu zu schaffenden Wohneinheiten und 20 % der Wohnflächen vorgegeben

11    Erlass einer Vorkaufssatzung für das Gebiet "Südlich Sauerbach und westlich des Gewerbegebietes ...." in Aalen-Hofherrnweiler, Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB - 6117/037 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen beschließt die in Anlage A beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht (Satzungsbeschluss) nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
  2. Die betroffenen Flurstücke sind in der Satzung aufgeführt. Das Satzungsgebiet in Aalen-Hofherrnweiler ist zeichnerisch in der Anlage B abgegrenzt.
  3. Die Stadt Aalen strebt an, im Umfeld des Bahnhaltepunktes Aalen-West ein urbanes Quartier mit den Schwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Freiraum zu entwickeln (s. „Städtebauliches Entwicklungskonzept Wohnen, Arbeiten, Freiraum am Sauerbach“, Anlage D).

12    Bebauungspläne

a)    "Treppach-West", Plan Nr. 70-03/2 in Aalen-Wasseralfingen sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 70-03/2 - 6117/028

  • 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat fasste bei sechs Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Und Ergänzung Tischvorlage (Anlage)

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 30.10.2017, LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), der Begründung und des Umweltberichts (30.10.2017, LK&P., Mutlangen, Anl. A) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (30.10.2017, LK&P., Mutlangen, Anl. B) sind Grundlage für die o. g. Planfassungen für die 1. Auslegung
  3. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des
    B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 70-03/2 überlagert werden:
    Plan Nr. 70-03 „Treppach-Nord“, genehmigt/in Kraft seit 21.09.1984.
    Plan Nr. 70-01/4 „Änderung des Bebauungsplans Treppach-Süd“, in Kraft seit 02.04.1992
  4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 03.03.2016 im Süden, Westen und Norden ab.
  5. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen, da das Bebauungsplanverfahren aufgrund der Belange von Natur und Landschaft eine erhöhte Komplexität aufweist.
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

b)    "Wohnbebauung westl. In der Steine" im Planbereich 69-01, Plan Nr. 69-01/2 in Aalen-Fachsenfeld und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 69-01/2 - 6117/034 Entscheidung

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Billigung der Ergänzung gem. § 4a (3) Satz 4 BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie " 13 a BauGB

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 04.10.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
  2. Das Deckblatt vom 04.10.2017 zum Bebauungsplanentwurf „Wohnbebauung westlich In der Steine“, Plan Nr. 69-01/2 wird gebilligt.
  3. Es wird festgestellt, dass
    a.    diese Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berühren,
    b.    eine nochmalige Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nicht erforderlich ist,
    c.    eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt wurde. Dem betroffenen Grundstückseigentümer wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  4. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 69-01/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
    •    Baulinie entlang der Scherrenbergstraße vom 03.04.1903
    •    Bebauungsplan Schloßäcker/ Buchäcker, Plan Nr. 67-01, in Kraft seit 23.11.1995
    •    Aufstellungsbeschluss „Friedhofserweiterung Steine – Fachsenfeld“, Plan Nr. 69-01 vom 16.11.2000
  6. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  7. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (70. FNP-Änderung).

c)    "Rombacher Straße", östlich der Hochschule, 1. Bauabschnitt" im Planbereich 02-06, Plan Nr. 02-06/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-06/3 - 6117/036 Entscheidung

  • Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
  • 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 27.11.2017; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 27.11.2017, LK&P Ingenieure, Mutlangen/ Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (27.11.2017, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlage A und B) werden gebilligt.
  5. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum bisherigen B-Plan-Verfahren „Rombacher Straße östlich der Hochschule“, Plan Nr. 02-06/2 (Stand 27.11.2017; siehe Anlage C) werden den o.g. Planfassungen zugrunde gelegt.
  6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
    •    Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-06/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 02-06/3 überlagert werden, aufgehoben:
    a) Bebauungsplanverfahren: „Rombacher Straße östlich der Hochschule“, Plan Nr. 02-06/2, Aufstellungsbeschluss vom 19.07.2017.
    b) Bebauungspläne und Satzungen über örtliche Bauvorschriften: Bebauungsplan II-06 „Ludwigstraße“, in Kraft seit 14.10.1932.
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

13    Baubeschlüsse

a)    ELR-Maßnahme zur Umgestaltung des Dorfplatzes "Neue Mitte" in Aalen-Dewangen - 6617/051 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Und Ergänzung Tischvorlage (s. Anlage)

  1. Die Umgestaltung der neuen Dorfmitte in Dewangen wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, durchgeführt.
  2. Die Ausschreibung und Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.

b)    Schulbausanierung Schillerschule Aalen - 6517/051 Entscheidung

  • Baubeschluss

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Sanierung der Schillerschule wird gemäß dem Entwurf mit Baubeschreibung vom 14.11.2017 und Kostenberechnung über 5.850.000 Euro vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 umgesetzt.
  2. Dem als Anlage 3 beigefügten Zeitplan wird zugestimmt.
  3. Der Architekt und die Fachingenieure werden mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt.

c)    hier: Limesmuseum Aalen - 6517/047 Entscheidung

  • Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für die Deckung bereits getätigter Ausschreibungen

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat genehmigt die Mehrkosten von 500.000 Euro gegenüber dem Baubeschluss.
  2. Aufgrund der baukonjunkturellen Lage werden Aufträge und Vergaben aus 2018 nach 2017 in Höhe von 2,3 Mio. Euro vorgezogen und hiermit genehmigt. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt

14    Vergaben

a)    Arbeiten für Rohbau, Erdbau- und Stahlbaumaßnahmen für den Kulturbahnhof - 6517/048 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Auftrag für die Arbeiten „Rohbau, Erdbau- und Stahlbaumaßnahmen“ am Kulturbahnhof wird an die Firma Otto Heil GmbH & Co. KG in Eltingshausen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 02.11.2017 mit einer Auftragssumme von 4.889.934,60 Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer vergeben.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

b)    Arbeiten zum Ausbau und Sanierung der Ortsdurchfahrt Waiblingen im Zuge der K 3325 mit Neubau eines Gehwegs bis zur westlichen Anbindung der Jochgasse in Aalen-Fachsenfeld - 6617/049 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Bortolazzi, Bopfingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 07.11.2017 mit einer Auftragssumme von 534.820,68 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 316.667,98 €, sowie die Erdarbeiten für die Straßenbeleuchtung in Höhe von 14.454,73 € und Breitbandversorgung in Höhe von 11.182,20 erfolgen über die Investitionsnummer I660037.
  3. Die Kosten für die Kanalarbeiten in Höhe von 130.966,95 € und für die Ertüchtigung des RÜB III in Höhe von 18.409,65 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke, Eigenbetrieb Abwasser.
  4. Die Kosten für die Erdarbeiten der Strom-, Wasser- und Gasversorgung in Höhe von 43.139,17 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke GmbH.

15    Stadtwerke Aalen

a)    Herabsetzung Stammkapital und Änderung der Betriebssatzung im Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung - 8117/046 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Das Stammkapital der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wird um 550.000 € herabgesetzt und an die Stadt Aalen abgeführt.
  2. Die Betriebssatzung der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wird in § 3 Stammkapital wie folgt neu gefasst:
  3. „Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 2,650 Mio. €“.
  4. Zur Finanzierung der Beendigungskosten der US-Cross-Border-Leasing Transaktionen leistet die Stadt Aalen einen Betrag in Höhe von 550.000 € an die Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.
    Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 550.000 € im städtischen Haushalt wird genehmigt und finanziert über den Jahresabschluss 2017 der Stadt Aalen.

Die Werkleitung der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung sowie die Beteiligungsverwaltung werden mit der Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse beauftragt.

b)    Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung); - 8117/048 Entscheidung
Abwassergebührenvorauskalkulation für das Jahr 2018

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Ab dem 01.01.2018 wird die Schmutzwassergebühr von 1,36 € auf 1,37 € pro m³ Abwasser erhöht.
  2. Ab dem 01.01.2018 wird die Niederschlagswassergebühr von 0,55 € auf 0,53 € pro m² versiegelter Fläche und Jahr gesenkt.
  3. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 16.11.2017 wird beschlossen.
  4. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung anzuzeigen.

c)    Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2018 - 8117/049, 8117/049-1 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird mit folgenden Summen festgestellt:
  2. Erfolgsplan
    Erträge 10.705.000 €
    Aufwendungen 10.662.000 €
    Jahresgewinn 43.000 €
  3. Vermögensplan
    Einnahmen 1.804.621 €
    Ausgaben 11.804.621 €
  4. Die im Vermögensplan 2018 vorgesehene Kreditaufnahme mit 7.500.000 € wird genehmigt.
  5. Die Verpflichtungsermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2018 wird auf 2.450.000 € festgesetzt.
  6. Die Kassenkreditermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2018 wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
  7. Die Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung werden mit der Durchführung des Wirtschaftsplans beauftragt.

Neufestsetzung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen - 2117/016 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
  2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 1. Januar 2017 auf 4,85 % festgelegt. Der Zinssatz ist Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.

17    Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Aalen - 2117/043 Entscheidung
Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Aalen Kenntnis.

18    Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.10.2006 mit Änderungen vom 16.10.2008 sowie 15.02.2012 - 2117/044 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die Nachkalkulation der Verwaltungsgebühren auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung in den Jahren 2011 bis 2015 sowie über den Bericht der Plankalkulation für die Jahre 2017 und 2018 Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage dieser Kosten- und Leistungsrechnung und der daraus erfolgten Gebührenkalkulation die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.10.2006 mit Änderungen vom 16.10.2008 sowie 15.02.2012 entsprechend der Anlage 8 einschließlich der darin aufgeführten Gebührentatbestände mit den jeweils angegebenen Gebührenhöhen des Gebührenverzeichnisses.
  3. Die Satzung ist gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart anzuzeigen.
© Stadt Aalen, 05.01.2018