Eichenprozessionsspinner

Viele Waldflächen und Einzelbäume sind betroffen

Hinweise und Tipps der Forstverwaltung im Ostalbkreis

In vielen Städten und Gemeinden des Ostalbkreises tritt der Eichenprozessionsspinner (EPS) dieses Jahr wieder gehäuft an Eichen in Wäldern, Parks und Gärten auf.
Die Brennhaare der Raupen sind Auslöser von juckenden, entzündlichen Hautreaktionen oder können zu Atembeschwerden, Bindehautentzündung oder Schwindel und Fieber führen. Wegen zahlreicher Nachfragen bei der Forstverwaltung und den Städten und Gemeinden möchten wir Ihnen hier Auskunft zu den häufigsten Fragen geben.

Allgemeine Verhaltensregeln:

  • Meiden Sie generell die Nähe von befallenen Einzelbäumen, Waldrändern oder Wäldern, insbesondere auch die umgebende Bodenvegetation.
  • Berühren Sie die Raupen und die Nester nicht!
  • Beachten sie vorhandene Sperrungen oder Hinweisschilder.
  • Wechseln Sie die Kleider und duschen Sie (kalt) nach dem Kontakt mit den Brennhaaren.
  • Wenn Sie schwere allergische Reaktionen zeigen oder gesundheitlich vorbelastet sind (z.B. Asthma), gehen Sie zum Arzt.

Derzeitiger Entwicklungsstand:

  • Aktuell sind die Raupen sehr mobil und bilden Gespinstnester. Um das Problem der Brennhaare wirksam zu beseitigen, müssen die Nester mit Saugern abgesaugt werden. Von anderen Maßnahmen ist abzuraten! 
  • Das Absaugen können spezielle Firmen von einer Hebebühne aus machen, wenn der Baum erreichbar ist.
  • Im Juli werden sich die Raupen in den Gespinstnestern verpuppen. Die Falter schlüpfen im August. Je nach Wetter und örtlicher Lage kann die Entwicklung um zwei bis drei Wochen variieren. 
  • In den Gespinstnestern sind auch nach dem Schlüpfen der Falter noch Brennhaare konzentriert, die durch Wind oder beim Herabfallen der Gespinste verbreitet werden können.

Wenn Ihr Wald befallen ist:

  • Als Waldbesitzende sind Sie für die Gefahren verantwortlich, die von Ihrem Wald ausgehen. Maßnahmen zur Bekämpfung oder Beseitigung des Befalls sind daher von Ihnen zu veranlassen und auch zu bezahlen.
  • Sind in Ihrem Wald häufig Waldbesucher, weisen Sie durch Schilder auf den Befall hin und sperren Sie Aufenthaltsbereiche wie Bänke o.ä. mit Trassierband ab. 
  • Sind Traufeichen in der Nähe von Gebäuden oder Gärten befallen, müssen Sie evtl. auch Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen.
  • Unterlassen Sie zu Ihrem eigenen Schutz möglichst Holzerntemaßnahmen. Häufig sind auch Brennholzpolter mit Brennhaaren versetzt, die beim Aufarbeiten des Eichen-Brennholzes aufgewirbelt werden.
  • Schützen Sie bei unaufschiebbaren Arbeiten in Ihrem Wald die empfindlichen Hautbereiche (Nacken, Unterarme).
  • Bei flächigem Befall können Sie sich durch uns beraten lassen. 

Wenn Ihre Eiche im Garten befallen ist:

  • Häufig stehen Eichen auch in privaten Grünflächen. 
  • Wenn außer Ihnen selbst niemand betroffen bzw. gesundheitlich gefährdet ist, müssen Sie keine Maßnahmen ergreifen.
  • Ansonsten sind auch hier Sie als Eigentümer verantwortlich. 
  • Wenden Sie sich im Bedarfsfall an Unternehmer, die eine Bekämpfung durchführen können. 
  • Unterlassen Sie Arbeiten wie Rasenmähen oder Laubrechen unter befallenen Eichen.

Zuständigkeit der Behörden:

  • Die Forstverwaltung berät Sie, wenn Ihr Wald befallen ist oder ist Ansprechpartner für Vorkommen des EPS im öffentlichen Wald. 
  • Die Städte und Gemeinden sind Besitzende der öffentlichen Grünflächen und führen dort die Bekämpfungsmaßnahmen durch. In manchen Gemeinden bieten Feuerwehr oder Baubetriebshof auch Dienstleistungen für Privatpersonen an. Die Gemeinde kann als Ortspolizeibehörde außerdem Bekämpfungsmaßnahmen anordnen.
     

Informationen:

Alle Informationen zum Eichenprozessionsspinner finden Sie auf der Homepage des Ostalbkreises unter www.wald.ostalbkreis.de

Interview mit Herrn Noack vom Dez. Wald und Forstwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis

Interview: https://www.schwaebische.de/landkreis/ostalbkreis/aalen_video,-eichenprozessionsspinner-suchen-aalen-heim-_vidid,147895.html

© Stadt Aalen, 13.06.2018