aalen.kultur&event | Entgeltordnung zum 01.01.2022

§ 1 Miet- und Nebenkosten

(1)    Grundmiete für Veranstaltungen

Tarifeinstufung

  1. BUSINESS-Tarif (100 % der Grundmiete) 
    Grundmiete bis zu 6 Stunden
    Für Nutzungen durch Unternehmen; Parteiveranstaltungen; Messen; Privatpersonen.
     
  2. KULTUR-Tarif (55 % der Grundmiete, 45 % Ermäßigung)
    Grundmiete bis zu 6 Stunden
    Für kommerzielle Nutzungen durch Kulturveranstalter.
     
  3. STADT- & VEREINS-Tarif (20 % der Grundmiete, 80 % Ermäßigung)
    Grundmiete bis  zu 10 Stunden 
    Für Nutzungen durch städtische Einrichtungen, Vereine, Kunst- und Kulturinitiativen, 
    gemeinnützige Institutionen, Kirchen und Schulen.

Nutzungszeit
Die Grundmiete gilt für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten je nach Tarif bis zu 6 oder bis zu 10 Stunden. Die Nutzungszeit umfasst den vereinbarten Überlassungszeitraum bzw. beginnt grundsätzlich mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Räumlichkeiten durch den Mieter oder durch seine Beauftragten und endet mit der vollständigen Räumung. 

Zusätzliche Inanspruchnahme
Für eine Nutzung der Säle über die in der Grundmiete festgelegten Stunden hinaus wird für jede weitere angefangene Stunde ein Zeitzuschlag je nach Tarif von prozentual 1/6 oder 1/10 der Grundmiete erhoben. Am Veranstaltungstag werden die Zeiten für Auf- und Abbau sowie Proben in die Nutzungszeit einbezogen und voll abgerechnet.

Zusätzliche Auf-, Abbau- und Probentage werden beim BUSINESS-Tarif und KULTUR-Tarif mit 70 % der angesetzten Raummiete berechnet.

Räume Stadthalle Maße Grundmiete Grundmiete Grundmiete
    BU-Tarif (bis 6 Stunden) KU-Tarif (bis 6 Stunden) SV-Tarif (bis 10 Stunden)
Großer und kleiner Saal 684 m² 1.793,00 € 986,00 € 437,00 €
Großer Saal 472 m² 1.237,00 € 681,00 € 302,00 €
Kleiner Saal 212 m² 556,00 € 306,00 € 136,00 €
Foyer Oben 320 m² 839,00 € 462,00 € 205,00 €
Foyer Unten 320 m² 839,00 € 462,00 € 205,00 €
Konferenzraum 1 61 m² 160,00 € 88,00 € 39,00 €
Konferenzraum 2 53 m² 139,00 € 77,00 € 34,00 €
Raum 1 (Speisesaal) 83 m² 218,00 € 120,00 € 53,00 €
Raum 2 (Römerzimmer) 40 m² 105,00 € 58,00 € 26,00 €
Raum 3 (Restaurant) 82 m² 215,00 € 119,00 € 53,00 €
Künstlergarderobe 1, solo 13 m² 35,00 € 19,00 € 9,00 €
Künstlergarderobe 2 28 m² 74,00 € 41,00 € 18,00 €
Künstlergarderobe 3 28 m² 74,00 € 41,00 € 18,00 €
Künstlergarderobe 4, solo 14 m² 37,00 € 21,00 € 9,00 €
Künstlergarderobe 5 19 m² 50,00 € 28,00 € 13,00 €
Orchester-Aufenthaltsraum 58 m² 152,00 € 84,00 € 37,00 €

 

Räume KUBAA Maße Grundmiete Grundmiete Grundmiete
    BU-Tarif (bis 6 Stunden) KU-Tarif (bis 6 Stunden) SV-Tarif (bis 10 Stunden)
Veranstaltungssaal 340 m² 891,00 € 490,00 € 217,00 €
Ausstellungsraum/Foyer 375 m² 983,00 € 541,00 € 240,00 €
Künstlergarderobe A 7 m² 19,00 € 11,00 € 5,00 €
Künstlergarderobe B 6 m² 16,00 € 9,00 € 4,00 €


Im Mietpreis enthaltene Leistungen

  • Mietmobiliar inkl. Auf- und Abbau einer Standardbestuhlung
  • Normalbeleuchtung mittels der festinstallierten Lichttechnik (Saallicht)
  • Betriebskosten: Allgemeinstrom, Heizung, Lüftung, Kühlung, Wasserversorgung
  • Betreuung durch den Event-Hausmeister während der gesamten Veranstaltung
  • Organisatorische Betreuung durch aalen.kultur&event vor und nach der Veranstaltung: 
    o    Beratung bei Fragen zur Location, Sicherheit, Hygienekonzept und technischem Equipment
    o    Besichtigungstermine, Angebotserstellung und Vertragsabwicklung
    o    Ideenfindung bezüglich des Rahmenprogramms 
    o    Vermittlungsarbeit an örtliche Institutionen und Partner
  • Nutzung aller Zuwege: Eingangsbereich, Foyer, Korridore 
  • Nutzung aller Sanitäranlagen: Besucherbereich, Backstage
  • Parkplätze für Organisatoren/Veranstalter (10 für Stadthalle und KUBAA)
  • Parkplätze für Veranstaltungsbesucher (174 für Stadthalle / 39 für KUBAA)
  • Standard-Endreinigung der genutzten Räumlichkeiten sowie aller Sanitäranlagen und Zuwege
  • Individuelle Beschilderung/Wegführung innerhalb der Locations  (DIN A4, DIN A3)  im Corporate Design von aalen.kultur&event
  • Bei Catering: Nutzung der Cateringfläche inkl. Auf- und Abbau

 

(2)    Nebenkosten 

Personalkosten
Die Personalkosten orientieren sich an den Pauschalwerten des KGSt. Die Stundensätze für das zubuchbare Personal sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Diese wird jährlich unter Berücksichtigung der jeweils aktuellsten KGSt-Stundensätze angepasst. Eventuelle Fremdleistungen von Firmen wie beispielsweise Wach- und Schließdienst, Sonderreinigungen, Sicherheitsdienst oder Feuerwehr, werden allen Veranstaltern in voller Höhe zuzüglich einem Verwaltungskostenaufschlag von 10% in Rechnung gestellt.

Materialkosten
Die Kosten für das zubuchbare Material und Zubehör sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Artikel werden beim BUSINESS-Tarif sowie KULTUR-Tarif mit 100 % und  beim STADT- & VEREINS-Tarif mit 60 % des kalkulierten Preises berechnet. Eventuell hinzugebuchtes Fremdmaterial von externen Dienstleistern, wird allen Veranstaltern zum Listenpreis des Fremdanbieters in Rechnung gestellt.

Sonderleistungen und Auslage
Zusätzliche Leistungen, die nicht in der Entgeltordnung geregelt sind, werden gesondert berechnet. Besondere Auslagen (z.B. Stimmen der Instrumente) trägt der Veranstalter. Reinigungskosten sind in der Regel mit der Miete abgegolten. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung wird eine Schmutzzulage erhoben.

 

(3)    Umsatzsteuer

Sämtliche Entgelte verstehen sich als Nettoentgelte. Sie erhöhen sich um die gesetzlich geltende Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht.

§ 2 Ausfall von angemeldeten Veranstaltungen (Rücktritt)

Bei einem Rücktritt

  • bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 0 % 
  • 6 bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Raummiete
  • 3 bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Raummiete und Personalkosten
  • 4 bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der aktuellen Angebotssumme
  • weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der aktuellen Angebotssumme

§ 3 Schuldner

Schuldner der Entgelte ist der Mieter gem. des abgeschlossenen Mietvertrags. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Fälligkeit

Die Entgelte werden bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Im Einzelfall kann vom Veranstalter die komplette Grundmiete am Tag vor der Veranstaltung verlangt werden. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Räume, Einrichtungen und Leistungen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für den KulturBahnhof Aalen vom 01.06.2020 und die Entgeltordnung für die Stadthalle Aalen vom 01.01.2021 außer Kraft.