Flächennutzungsplan

Planausschnitt Schnittbereich Kernstadt-Weststadt
Planausschnitt aus dem Schnittbereich Kernstadt-Weststadt (© Stadt Aalen)

Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan):

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Er ist in erster Linie eine verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie andere Planungsträger und Fachbehörden. Darüber ist er eine mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart).

Die Aufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die Bodennutzung u.a. für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf flächenhaft darzustellen. Er trifft daher keine verbindlichen, parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken. Zum Flächennutzungsplan gehört ein Erläuterungsbericht, in dem die Plandarstellungen erläutert werden. Der Landschaftsplan (vgl. Erläuterung des Grünflächen- und Umweltamtes der Stadt Aalen hierzu) ist in den Flächennutzungsplan als Fachplan integriert worden.

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen (VG Aalen) wurde am 28.08.2002 / 20.06.2006 wirksam. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet von Aalen und die Gemeinden Essingen und Hüttlingen. Die Inhalte dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum (in der Regel 10-15 Jahre) und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt für das Gemeindegebiet.

Um auch auf künftige Entwicklungen vorbereitet zu sein, wird derzeit das Verfahren für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde am 31.07.2017 gefasst, direkt gefolgt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (FNP-Vorentwurf). Im Jahr 2019 wurde die Bauflächenkulisse für den künftigen Flächennutzungsplan umfangreich in allen Ortsteilen, im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung und im Gemeinderat diskutiert. Für Jahreswechsel 2022 / 2023 ist vorgesehen einen ersten Auslegungsbeschluss zu fassen und eine weitere Beteiligungsrunde des überarbeiteten Planwerks durchzuführen (FNP-Entwurf). In Verbindung mit der Abwägung der eingegangen Stellungnahmen soll voraussichtlich im Jahr 2024 der Feststellungsbeschluss gefasst werden und die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgen (Wirksamkeit).

Neben der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans besteht die Möglichkeit von Teilfortschreibungen wie z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien bzw. der Windkraft. Zudem kommt es immer wieder zu kleineren Änderungen des wirksamen Flächennutzungsplans über Änderungsverfahren oder Berichtigungen. Über diese entscheidet jeweils der Gemeinderat der Stadt Aalen in Vorberatung und schlussendlich der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen.

Der wirksame Flächennutzungsplan samt Erläuterungsbericht können von allen Bürgerinnen und Bürgern beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Er steht zudem digital auf dem Geodatenportal der Stadt Aalen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan finden Sie u.a. im Baugesetzbuch (BauGB), Kapitel 1 "Allgemeines Städtebaurecht" oder fragen Sie direkt bei uns nach:
stadtplanungsamt@aalen.de, 07361 52 1511

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