Gebäudeaufnahme

Das Liegenschaftskataster ist das einzige vollständige amtliche Grundstücksverzeichnis. Es enthält die Beschreibung und Darstellung aller Grundstücke und Gebäude nach ihrer Lage und räumlichen Abgrenzung in der Örtlichkeit. Diese Angaben im Liegenschaftskataster werden durch die Errichtung oder Veränderung eines Gebäudes überholt und unrichtig.

Der Grundstückseigentümer ist nach § 18 Vermessungsgesetz verpflichtet Gebäudeänderungen anzuzeigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Gebäudeaufnahme auch von Amts wegen (ohne Antrag) durchgeführt werden.

Mit der Gebäudeaufnahme wird das neu erstellte Gebäude oder ein Gebäudeteil in der Örtlichkeit vermessen (Umfangsmaße und genaue Lage innerhalb des Flurstücks).

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Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
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