Gegendarstellung: Keine Benachteiligung des Kinoparks zugunsten des Programmkinos „Kino am Kocher“

Am Montag, 5. Dezember 2016 hat der Betreiber des Kinobetriebes Kinopark in der Eduard-Pfeiffer-Straße in Aalen, Ralf-Christian Schweizer, einen offenen Brief u.a. an die Fraktionsvorsitzenden im Aalener Gemeinderat, an die Medien sowie an weitere Adressaten gerichtet. Die im Schreiben geschilderten Sachverhalte hinsichtlich einer Benachteiligung seines Kinobetriebes zugunsten der gemeinnützigen Genossenschaft Programmkino Aalen eG „Kino am Kocher“ durch die Stadt Aalen sind nicht zutreffend.

Das Programmkino „Kino am Kocher“ ist 2006 aus der von einer breiten Bürgerbeteiligung getragenen Aalener Agenda-Bewegung entstanden, wie beispielsweise auch der Interkulturelle Garten oder der Verein Kulturküche. Das Kino am Kocher wird in Form einer gemeinnützigen Genossenschaft betrieben, ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht angestrebt. Vielmehr verfolgt die Genossenschaft in erster Linie ideelle Zwecke. Der Betrieb des Kinos erfolgt mit ehrenamtlichen Kräften. Nach Angaben der Genossenschaft engagieren sich 80 Personen in verschiedenen Bereichen. Über 600 Genossenschaftsanteile wurden bisher gezeichnet. Im Jahr besuchen rund 13.000 Besucher die Kinovorstellungen. Der reguläre Eintrittspreis liegt bei 7 Euro .

1. Finanzielle Förderung durch die Stadt Aalen:

Die Stadt Aalen gewährt dem Programmkino „Kino am Kocher“ einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro zu den Druckkosten des Programmheftes, das in einer Auflage von 5.000 Stück sechs Mal jährlich erscheint.

2. Räumlichkeiten im geplanten Kulturbahnhof:

Die Programmkino Aalen eG erhält keinen spielferti-gen Kinosaal im geplanten Kulturbahnhof, sondern einen schlichten Raum zur Miete, der in Eigenleistung von der Genossenschaft ausgebaut und mit der erforderlichen Kinotechnik, Beleuchtung und Möblierung ausgestattet  wird. Der Saal wird rund 90 Sitzplätze umfassen, der bisherige Kinosaal hat eine Kapazität von 70 Sitzplätzen. In exakt gleicher Weise wurde seinerzeit bei der Einrichtung des Programmkinos in der Schleifbrückenstraße verfahren.

3. Zuschuss zu den Sun Day Movies:

Das Programmkino „Kino am Kocher“ hat sich an den vom Landesverband  der Kommunalen Kinos Baden-Württemberg mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg initiierten Filmtagen zum Thema Interkultur beteiligt. Sieben Kinos aus sieben verschieden Kommunen und Landkreisen beteiligen sich daran. Von Oktober 2016 bis Mai 2017 treffen sich einmal monatlich - jeweils sonntags - Einheimische, Geflüchtete und Asylsuchende zu einem Sun Day Movie in verschiedenen Kinos u.a. in Aalen im Kino am Kocher. Das Filmprogramm und die thematischen Begleitveranstaltungen sollen Besuchern aus unterschiedlichsten Kulturen die Lebenswelt des jeweils anderen näher bringen.

Die Verantwortlichen des Kinos am Kocher haben sich u.a. an die Stadt Aalen um Unterstützung dieser Aktion gewandt. Für die Förderung der Filmtage in Aalen gewährt die Stadt Aalen aus dem Etat des Integrationsbüros für sechs Filmsonntage je 200.- Euro.

4. Mögliche Unterstützung des Kinoparks durch die Stadt Aalen:

Herr Schweizer hat mehrfach den Wunsch geäußert in Aalen während der Sommermonate  Open-Air Kinovorstellungen an geeigneter Stelle anzubieten. Die Stadtverwaltung hat sich intensiv bemüht und Herr Schweizer mehrere mögliche Standorte vorgeschlagen. Darüber hinaus wurde Herr Schweizer die Unterstützung der Stadt bei Werbung und Durchführung der Veranstaltung angeboten. Herr Schweizer hat es vorgezogen in diesem Sommer ein Open-Air Kino am Bucher Stausee anzubieten.

5. Mögliche Kooperation Kinopark und Kino am Ko-cher:

Herr Schweizer hat mitgeteilt, dass er der Genossenschaft einen seiner Säle zur Nutzung durch das Kino am Kocher zur Verfügung überlassen würde. Die Stadtverwaltung hat Gespräche zwischen Herrn Schweizer und Verantwortlichen des Kinos am Kocher moderiert. Ob und wie ein solches Angebot angenommen wird und kann, liegt allein im Ermessen der Programmkino Aalen eG und ihrer Verantwortlichen und Mitglieder.

6. Unterstützung des Kinos bei Suche nach Räum-lichkeiten:

Die Verantwortlichen des Kinos am Kocher haben sich aufgrund der möglichen Kündigung ihres Domizils in der Schleifbrückenstraße an die Stadt Aalen um Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Spielstätte gewandt. Die Stadt hat dem Kino am Kocher im geplanten Kulturbahnhof die Chance auf eine neue Heimat angeboten. Dieser Vorschlag wurde von den Kinoverantwortlichen angenommen, auch im Hinblick auf mögliche Synergieeffekte im Zusammenwirken mit den anderen Kulturinstitutionen im Kulturbahnhof.
Dies war Teil der Ausschreibungsbedingungen für den Architektenwettbewerb, der vom Gemeinderat im Jahr 2014 beschlossen wurde.

7. Genossenschaft erhält Räume im Kulturbahnhof nicht unentgeltlich

Die Genossenschaft wird für die Nutzung der Räumlichkeiten eine entsprechende Kostenmiete entrichten. Dieser Grundsatz gilt für das Kino am Kocher ebenso, wie für alle weiteren Nutzer des geplanten Kulturzentrums auf dem Stadtoval.


„Die Stadt Aalen steht hinter der Programmkino Aalen eG und unterstützt die seit über zehn Jah-ren von einem großen ehrenamtlichen Engagement getragene Genossenschaft.


Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir uns gegen den Kinobetrieb des Herrn Schweizer stellen. Wir sind der Auffassung, dass beide Kinos mit Erfolg in Aalen betrieben werden können, da sie sehr unterschiedliche Zielgruppen bedienen. Für beide Angebote ist in einer Raumschaft mit 130.000  Einwohnern (Aalen und Umgebung)  die entspre-chende Nachfrage vorhanden.“ betont Oberbürgermeister Thilo Rentschler.

© Stadt Aalen, 18.12.2016