Informationen für Gewässeranlieger in Aalen

Renaturierung – Warum?

Der Kocher
Der Kocher (© Stadt Aalen)

In den letzten Jahren wurde einige Fluss- und Bachabschnitte in Aalen naturnah gestaltet. Beispielhaft zu nennen sind der Kocherabschnitt im Bereich der Bohlschule, die Rombachgestaltung über dem Tunnel der B 29 sowie die Aalrenaturierung zusammen mit dem ebenfalls naturnah gestalteten Hochwasserrückhaltebecken Dürrwiesen im Aalener Westen. Zusammen mit den gewässerbegleitenden Grünzonen laden so immer mehr Bach- und Flussabschnitte zu einem neuen Naturerlebnis ein.

Bäche und Flüsse erfüllen für die Bewohner unserer Stadt wichtige Aufgaben. Besondere Bedeutung haben sie für das Kleinklima und den Luftaustausch als Frischluftentstehungsgebiete. Sie stellen zusammen mit dem begleitenden Gewässerrandstreifen einen wichtigen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten dar. Es ist erklärtes Ziel, die Bäche und Flüsse in Aalen wieder erlebbar zur Naherholung für die Aalener Bürgerinnen und Bürger zu machen.

Es liegt daher in öffentlichem Interesse, intakte Gewässerabschnitte zu erhalten und soweit möglich durch menschliche Einflüsse geschaffene Versäumnisse aus der Vergangenheit zu beseitigen.

Leitlinie für die Rückführung der Aalener Gewässer in einem naturnahen Zustand ist der Landschaftsplan der Stadt Aalen. Nach einer Bestandsaufnahme wurden Ziele und Maßnahmen erarbeitet, die nach und nach umgesetzt werden. So wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche kleinere Maßnahmen neben den oben bereits genannten realisiert.

Rechte und Pflichten als Gewässeranlieger

Um die neu geschaffenen Bach- und Flussläufe zu erhalten, kommt den Gewässeranliegern eine wichtige Rolle zu. Rechte und Pflichten der Anlieger sind in der Wassergesetzgebung des Bundes und Landes verankert. Grundstückseigentümer und Pächter sind ebenso in der Pflicht wie die Stadt Aalen als unterhaltungspflichtige Körperschaft.

Eigentumsverhältnisse: Das Eigentum des Gewässerbetts liegt bei der Stadt Aalen. Die Grenze zwischen Gewässerbett und Ufergrundstücken
wird durch die Linie des Mittelwasserstandes
(MW) bestimmt. Die Gemeinde hat aber das
Recht und die Pflicht, im Bereich der Böschung
bzw. der Mittelhochwasserlinie (MHW) in das Eigentum einzugreifen (z.B. Baumanpflanzung).

Baurecht: Bauliche Anlagen innerhalb des Gewässerrandstreifens sind genehmigungspflichtig. Bauliche Anlagen sind z.B. Gebäude, Terrassen und Stellplätze aber beispielsweise auch

  • alle Arten von Ufersicherungen, Ufermauern und Ufertreppen
  • alle Arten von Einfriedungen des Grundstücks mit Hecken und Zäunen
  • Aufschüttungen und Abgrabungen


Uferabbrüche: Eine Wiederherstellung darf nur nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (Landratsamt) erfolgen. Die Kosten entfallen dabei auf denjenigen, der von der Wiederherstellung profitiert und diese veranlasst.
Dient die Wiederherstellung dem Wohl der Allgemeinheit wird diese von der Stadt Aalen veranlasst.

Wasserentnahme: Die Entnahme von Wasser aus dem Gewässer mit Handschöpfgeräten ist erlaubt, sofern das Gewässer dadurch nicht beeinträchtigt wird. Eine Wasserentnahme mit Pumpen ist genehmigungspflichtig.

Schutz des Gewässerrandstreifens: Neben den oben genannten baurechtlichen Punkten, darf im Gewässerrandstreifen kein Müll ablagert werden. Auch dürfen hier keine Gartenabfälle abgelagert oder kompostiert werden. Andernfalls sind folgende negativen Folgen zu befürchten:

  • die Gewässergüte
    Pflanzenreste und Sickerwässer im Gewässer entziehen dem Gewässer Sauerstoff mit negativen Folgen für Fische und die gesamte Bachfauna. Algenwachstum und Faulschlammbildung nehmen zu.
  • die Gewässerunterhaltung
    Pflanzenreste und Gartenabfälle müssen aus dem Bachbett entfernt werden. Dadurch entstehen der Stadt Mehrkosten für die Gewässerpflege.
  • die Hochwassersicherheit.
    Abgelagerte Grünabfälle werden abgeschwemmt. An Engstellen (Brücken, Rechen, Verdolungen) setzt sich das Grünmaterial fest und kann zu hohen Schäden infolge von Überflutungen führen.



Uferbepflanzung, naturnahe Ufersicherung:

Geeignet für die naturnahe Sicherung der Ufer sind Gehölze, die mit ihren Wurzeln die Bachsohle und das Ufer dauerhaft stabilisieren. Einheimische Gehölze sind an die Lebensbe-
dingungen am Gewässer angepasst und bieten Lebensräume für zahlreiche Tierarten. Entlang der Mittelwasserlinie kommen natürlicherweise verschiedene Weidenarten und die Schwarzerle vor. Oberhalb der Mittelwasserlinie sind folgende Gehölze zu empfehlen:
Esche, Bergahorn, Feldahorn, Traubenkirsche, gemeiner Schneeball, Hasel, roter Hartriegel oder das Pfaffenhütchen.

Standortfremde Gehölze (z.B. Fichten, Thujen) führen zu instabilen Ufern, da ihre Wurzeln nicht in der Lage sind den Boden zu stabilisieren. Das Ufer kann aufgrund fehlenden Wurzelwerks ungehindert unterspült werden – Böschungsabbrüche sind die Folge.

Zugehörige Einrichtung

Amt für Grünflächen und Klimaschutz
Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361 52-1328
Fax: 07361 52-1925
E-Mail: gruenflaechenamt@aalen.de

Zugehörige Einrichtung

Amt für Tiefbau und Mobilität
Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361 52-1304
Fax: 07361 52-1903
E-Mail: tiefbauamt@aalen.de