Grünordnungspläne, Umweltprüfungen/-berichte für Bebauungspläne, fachliche Mitwirkung in Bebauungsplanverfahren

Im Zuge der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sind gemäß den geltenden naturschutz- und baurechtlichen Vorgaben Grünordnungspläne bzw. Umweltberichte mit integrierten Grünordnungsplänen als Ergebnis einer Umweltprüfung zu erstellen. Dabei sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben (z.B. zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, zum Arten- und Biotopschutz, zum Boden- und Gewässerschutz etc.) zu berücksichtigen. Zielsetzungen und Vorgaben des Landschaftsplanes sind auf Bebauungsplanebene zu detaillieren und in konkrete Festsetzungen umzuwandeln, so dass ein schlüssiges Grünflächen- und Freiraumkonzept entwickelt wird, mit dem eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen (Stichworte: Spielraumversorgung, Sportflächenangebot) gesichert werden kann.

Die Ergebnisse der Umweltprüfung schlagen sich dann im jeweiligen Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen zur Grünordnung und für Ausgleichsmaßnahmen nieder und werden dann in dieser Form für die Bauwilligen rechtsverbindlich.

Daneben ist das Grünflächen- und Umweltamt im weiteren Verlauf auch für die Umsetzung / Realisierung der Maßnahmen im öffentlichen Bereich verantwortlich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt auch eine Mitwirkung bei den privaten Bauvorhaben, sowohl durch fachliche Stellungsnahmen im Rahmen der Ämterbeteiligung als auch durch Informations-/Beratungsgespäche mit den Bauherren oder Architekten/Planern.

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