Harmonisierung der Geschwindigkeitsregelungen im Innenstadtbereich

Ausdehnung der 20 km/h-Zone

Der Gemeinderat hat beschlossen, die bisher unterschiedlichen, zulässigen Höchstgeschwindigkeiten rund um die Innenstadt auf 20 km/h zu vereinheitlichen und in der Johann-Gottfried-Pahl-Straße, der Gmünder Straße, Gartenstraße und Friedhofstraße jeweils ab der Einmündung Friedrichstraße, sowie dem Westlichen Stadtgraben und dem westlichen Teil des Nördlichen Stadtgraben eine 20 km/h-Zone auszuweisen.

Zur Umsetzung sind neben der Änderung der Beschilderung auch Markierungs- und Pflasterarbeiten notwendig. Diese werden ab Donnerstag, 24. Mai vom städtischen Bauhof sowie einer externen Firma vorgenommen und dauern circa eine Woche.

Da in einer 20 km/h-Zone Radstreifen nicht vorgesehen sind, werden die in der Friedhofstraße und im Westlichen Stadtgraben vorhandenen Radfahrstreifen ein-schließlich der Furtmarkierungen sowie der Mittelleitlinie entfernt. Diese Arbeiten werde von einer externen Firma am Freitag, 25. Mai ausgeführt. Außerdem gilt in einer 20 km/h-Zone an Kreuzungen und Einmündungen die allgemeine Rechts-vor-links-Regelung. Damit ändern sich an den Einmündungen Friedhofstraße/Friedhofstraße, Friedhofstraße/Caroline-Fürgang-Straße und Friedhofstraße/Westlicher Stadtgraben die bisher geltenden Vorfahrtreglungen. Auf die geänderten Vorfahrtregelungen wird übergangsweise mit einer Gefahrenhinweisbeschilderung aufmerksam gemacht. Zur besseren Abwicklung des Buslinienverkehrs wird die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Nördlicher Stadtgraben/Weidenfelder Straße unverändert beibehalten.

© Stadt Aalen, 24.05.2018