Ihr Antrag auf Kulturförderung

Auch für das Jahr 2018 können ortsansässige kulturtreibende Vereine einen Förderzuschuss von der Stadt Aalen erhalten.

Die Stadt Aalen unterstützt auch im Jahr 2018 Vereine mit kultureller Zielsetzung auf der Grundlage der allgemeinen Kulturförderrichtlinien. Wie bisher können Zuschüsse wie z.B. für die Reparatur von Instrumenten oder die Erstattung der Nutzungsgebühr städtischer Proberäume beim Kulturamt beantragt werden.

Die Förderrichtlinien sowie die notwendigen Formulare sind, wie in den vergangenen Jahren, auf der städtischen Website eingestellt und können von dort heruntergeladen werden. Unter dem Suchbegriff „Kulturförderung“ finden Sie auf der Homepage www.aalen.de alle erforderlichen Anträge. Damit können die Vereine selbstständig aktiv werden und müssen nicht auf Post von der Stadt warten.

Um Fördermittel für das Jahr 2018 zu erhalten, sind drei Schritte erforderlich:

  1. In den Richtlinien nachlesen, ob Förderfähigkeit besteht
  2. Antrag ausfüllen
  3. Antrag unterschreiben, Nachweise beifügen und per Post an das Amt für Kultur und Tourismus zurücksenden

Die Anträge auf Kulturförderung müssen bis spätestens 2. Juli 2018 eingegangen sein, um für eine Förderung in diesem Jahr berücksichtigt zu werden.

© Stadt Aalen, 25.01.2018