Lagepläne zum Bauantrag

Für Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren und im Genehmigungsverfahren fertigen wir als Sachverständiger den Lageplan mit zeichnerischem und schriftlichen Teil gemäß den Bauzeichnungen für das Bauvorhaben und den Vorgaben der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO).

Die Erstellung des Lageplans durch einen Sachverständigen ist notwendig wenn Gebäude an der Grundstücksgrenze oder so errichtet werden sollen, dass nur nach Landesbauordnung (LBO) vorgeschriebenen Mindesttiefen der Abstandsflächen eingehalten sollen. Dies gilt nicht bei eingeschossigen Gebäuden ohne Aufenthaltsräume bis zu 50 m² Grundfläche.

Beispielpläne
Beispielpläne (© Stadtmessungsamt)

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Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

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