Mit der zentralen Vormerkung einfacher und schneller zum Kindergartenplatz

Um in den Aalener Kindertageseinrichtungen das neue Kindergartenjahr 2017/2018 planen zu können, ist die zentrale Vormerkung online notwendig. Die Möglichkeit hierzu ist vom 1. März bis zum 31. März 2017 gegeben.

(© Oksana Kuzmina -fotolia.com)

Seit dem 1. März 2016 bieten wir für Familien in Aalen den Service einer zentralen Vormerkung für Krippen- und Kitaplätze in Aalen an.
Mit der zentralen Vormerkung können sich Familien für Plätze in einer Krippe oder in einer Kindertageseinrichtung registrieren. Die zentrale Vormerkung betrifft alle  Einrichtungen im Stadtgebiet, somit auch alle städtische Einrichtungen und alle Einrichtungen in freier Trägerschaft. So können Familien nach einer kurzen Registrierung auf unserer Internetseite www.aalen.de (Pfad: „Bildung & Soziales“ I „Kinderbetreuung“ I „Zentrale Vormerkung“) das Kind bequem von zu Hause aus in drei Wunscheinrichtungen vormerken lassen, die dann von der Stadt über die Anfrage informiert werden.
 
Mit diesem Angebot will die Stadt Aalen den Eltern bestmögliche Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz anbieten, parallel hierzu können Bedarfe von Familien schnell gesammelt werden und als Teil der weitere Planungen für die Aalener Kinderbetreuungslandschaft verwendet werden.

Über die zentrale Vormerkung sollten die Kinder angemeldet werden, die für das Kindergartenjahr 2017/2018 (ab 1. September 2017) einen Betreuungsplatz benötigen. Später eingehende Vormerkungen können nur noch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Restplätze berücksichtigt werden.

Bei Fragen oder Unterstützung bei der Vormerkung steht Ihnen das Amt für Soziales, Jugend und Familie, Frau Nicole Czech, Telefon: 07361 52 1250 zur Verfügung. Sofern Sie zu Hause keinen Onlinezugang besitzen besteht auch die Möglichkeit, im Rathaus Zimmer Nummer 250 die Zentrale Vormerkung durchzuführen.

© Stadt Aalen, 10.02.2017