Ortspolizeibehörde
Die Stadt Aalen ist Ortspolizeibehörde im Sinne von § 62 Polizeigesetz.
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Diese Einrichtung gehört zu
Dienstleistungen
- Anmeldung zur Reisigverbrennung
- Außenbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Bewachungserlaubnisse
- Feldschutz
- Gaststättenangelegenheiten
- Gewerbemeldungen
- Handwerksordnung
- Jagdschein
- Jahrmärkte
- Jugendschutz
- Kampfhunde / gefährliche Hunde
- Katastrophenschutz
- Ladenöffnungszeiten
- Marktaufsicht
- Märkte, Standplatzvergabe
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Plakatiererlaubnisse
- Platzverweis
- Polizeistundenregelung
- Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger
- Reisegewerbekarten
- Schädlingsbekämpfung
- Schwarzarbeit
- Seuchenbekämpfung
- Sonn- und Feiertagsregelungen
- Sperrzeitverkürzung
- Spezialmärkte / Messen / Ausstellungen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung
- Spielgeräteaufstellererlaubnis
- Spielhallengenehmigung
- Sprengstoffwesen
- Stadtfest Reichsstädter Tage
- Unterbringungsmassnahmen
- Verbot der Prostitution
- Versammlungswesen
- Waffenrecht
- Wochenmärkte
Ansprechpartner/in
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AnsprechpartnerinPetra SingheiserTel.: 07361 52-1104Fax: 07361 52-1901E-Mail: ordnungsamt@aalen.de
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