Schaffung von Wohnraum im Rahmen des „Aalener Modells“

Damit die Miete für Menschen und Familien mit kleinem Geldbeutel bezahlbar bleibt, hat die Stadt gemeinsam mit der Wohnungsbau Aalen ein Handlungsprogramm zur Wohnraumförderung erarbeitet, das stetig weiterentwickelt wird. Das Handlungsprogramm Wohnen umfasst eine Sozialquote bei Neubauten, die Förderung des Baus von Sozialmietwohnungen und einen Sanierungszuschuss für leerstehenden Wohnraum. Dazu kommt ergänzend die Akquise und Anmietung leerstehenden Wohnraums durch die Wohnungsbau.

Grafische Darstellung eines Hauses mit sechs Fenstern. Aus den Fenstern schauen alte und junge Menschen. Darunter steht: Ein Plan für die Zukunft. Das Aalener Modell schafft mehr bezahlbare Mietwohnungen und tritt aktiv gegen Leerstände ein.
(© Stadt Aalen)

Wohnraum ist knapp, bezahlbarer Wohnraum ist noch knapper. Das ist die Realität in Deutschland und auch in Aalen. Um mehr preisgebundene Wohnungen zu schaffen, hat der Gemeinderat bereits 2016 das „Aalener Modell“ beschlossen, das den Bau von Sozialmietwohnungen bezuschusst. Die verbindliche Quote von 25 Prozent für geförderten Wohnraum bei Neubauprojekten wurde 2017 eingeführt. Auch wenn diese Maßnahmen Wirkungen zeigen, ist die Nachfrage nach günstigem Wohnraum weiterhin ungebrochen. Deshalb unternimmt die Stadtverwaltung große Anstrengungen, um Menschen und Familien mit geringerem Einkommen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Das „Aalener Modell“ wurde nun erweitert und basiert auf drei Säulen: Der Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnraum, den Sanierungszuschüssen für leerstehenden Wohnraum und der Akquise leerstehender Wohnungen.

Geförderter Wohnungsbau

Im Oktober 2022 hat der Gemeinderat die Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnraum erhöht und auf 30 Prozent der neugebauten Wohneinheiten festgelegt. Das bedeutet, dass 30 Prozent der neu errichteten Wohnungen als geförderter Wohnraum erstellt werden müssen. Geförderter Wohnraum bedeutet, dass die Bauherren Fördergelder von Land und Gemeinden erhalten und im Gegenzug Wohnungen einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen. Solche gebundenen Wohnungen dürfen den Wohnungssuchenden auch nur überlassen werden, wenn sie einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können. Die Stadt Aalen geht beim geförderten Wohnungsbau mit gutem Beispiel voran. Sie hat für die Wohnungsbau Aalen die Quote für gefördertem Wohnungsbau sogar auf 35 Prozent festgelegt. 
Bauherren können bei der Errichtung von geförderten Wohnungen sowohl die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg als auch den städtischen Baukostenzuschuss parallel in Anspruch nehmen.

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Sanierung leerstehender Gebäude

In Aalen gibt es viele leerstehende Wohnungen, die mit einem gewissen finanziellen Aufwand saniert und modernisiert werden können. Auch dieses Potenzial soll aktiviert werden. Wohnungen, die mit Hilfe dieser städtischen Fördergelder saniert werden, müssen von den Eigentümern mindestens 10 Jahre lang 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Dabei ist ein Sanierungszuschuss bis zu 25.000 Euro möglich, abhängig von der Größe der Wohnung und der Dauer der Mietpreisbindung. Auch bei der Sanierung leerstehender Wohnungen können neben der städtischen Förderung parallel Fördergelder des Landes Baden-Württemberg beantragt werden.

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Wohnraumakquise

Neben den sanierungsbedürftigen Wohnungen gibt es in Aalen auch Wohnraum, der sofort genutzt werden kann, aber dennoch nicht vermietet wird. Die Gründe für den Leerstand sind vielfältig. Oft ist es die Angst vor Mietnomaden oder schlechte Erfahrungen mit Mietern in der Vergangenheit. Um aus diesem ungenutzten Potential zu schöpfen, mietet die Wohnungsbau Aalen bezugsfertigen Wohnraum von den Eigentümern an und vermittelt interessierte Mieter. Diese erhalten zunächst für drei Jahre einen Untermietervertrag bei der Wohnungsbau. Das Unternehmen bietet in diesem Zeitraum den Eigentümern eine Mietgarantie, steht als Ansprechpartner für die Mieter zur Verfügung und berät bei Problemfällen. Ziel ist ein direkter Mietvertrag zwischen den Eigentümern und den Mietern nach Ablauf der Dreijahresfrist. 

Weitere Informationen zur Wohnraumakquise findet sich auf der Homepage der Wohnungsbau Aalen GmbH.

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Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt und kann beim städtischen Bauordnungsamt beantragt werden. Die maßgeblichen Einkommengrenzen können der untenstehenden Anlage entnommen werden. 

Einkommensgrenzen Wohnberechtigungsschein