Schulbezirke

Wenn Sie mit schulpflichtigen Kindern nach Aalen ziehen oder im Stadtgebiet Aalen umziehen, stellt sich Ihnen die Frage, auf welche Schule Ihre Kinder zukünftig gehen werden.

Laut Schulgesetz sind für die Grundschulen, die Hauptschulen, die Sonderschulen und die Berufsschulen Schulbezirke festzulegen. Daraus ergibt sich für die Schüler auch die grundsätzliche Verpflichtung, die Schule zu besuchen, in deren Bezirk sie wohnen.

Auskünfte zu den von der Stadt Aalen festgelegten Schulbezirken für die städtischen Schulen erteilt das Schul-, Sport- und Kulturamt, Abteilung Schule und kulturelle Einrichtungen.

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Zuständige Dienststellen