Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?

Nicht nur zur Urlaubzeit, sondern das ganze Jahr hinweg werden Urlaubsreisen geplant, deshalb empfiehlt das Bürgeramt der Stadt Aalen, die Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen.
Aber nicht nur für Urlaubsreisen ist die Gültigkeit der Ausweise wichtig. In Deutschland gilt allgemein eine Ausweispflicht für alle Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren.

Darüber hinaus ist es ärgerlich, wenn erst an der Grenze bzw. am Flughafen auffällt, dass das Ausweisdokument abgelaufen ist. Wer rechtzeitig nachschaut, ob seine Dokumente noch gültig sind, spart sich somit im Zweifel eine Menge Ärger.

Der Personalausweis und Reisepass werden von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Es kann dadurch zu Bearbeitungszeiten von 3– 4 Wochen kommen.

Deshalb ist die frühzeitige Beantragung der Ausweisedokumente zu empfehlen.

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes beim Bürgeramt Aalen oder den Bezirksämtern oder Geschäftsstellen sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Wenn vorhanden – bisheriges Ausweisdokument
  • Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
  • Personenstandsurkunde - z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (ggf. übersetzt)
  • bei Umsiedlern nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über die Namenserteilung
  • bei Einbürgerung zusätzlich Einbürgerungsurkunde
  • bei Personen unter 16 Jahren (für einen Personalausweis) und unter 18 Jahren (für einen Reisepass) zusätzlich die Zustimmungserklärung der Eltern (aktueller Sorgerechtsnachweis) – bei der Antragstellung muss ein Elternteil anwesend sein

Es wird darauf hingewiesen, dass verlustig gemeldete Dokumente nach dem Wiederauffinden grundsätzlich der Passbehörde vorzulegen sind, um die Löschung aus den Sachfahndungsdateien zu veranlassen. Erst nach Löschung aus den Sachfahndungsdateien kann das Dokument (wenn kein neues Dokument ausgestellt wurde) bis zum Ende des regulären Gültigkeitszeitraums wieder verwendet werden.

INFO:

Öffnungszeiten – Bürgeramt Aalen

Montag, Dienstag 8.30 Uhr - 16.15 Uhr
Mittwoch 7.30 Uhr - 16.15 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 11.45 Uhr

 

Für Fragen zur Beantragung von Ausweisdokumenten steht Ihnen gerne das Team vom Bürgeramt der Stadt Aalen während der Öffnungszeiten oder telefonisch unter der Rufnummer 07361/52-1087 bzw. -1097 zur Verfügung. Sie können sich auch gerne im Internet unter www.aalen.de über die Antragsmodalitäten informieren.

Unter www.auswaertigesamt.de erhalten Sie Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes.

© Stadt Aalen, 18.08.2017