Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am 30. November 2017

Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer im Ratsinformationssystem unter www.aalen.de.

1. Bericht über die Informationsfahrt des Aufsichtsrats Wohnungsbau nach Wien (mündl. Bericht)

Der Ausschuss nimmt den Bericht von Geschäftsführer Robert Ihl und Ralf Strübel, Wohnungsbau Aalen, zur Kenntnis.

2. Einführung einer Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau (6117/033)

Bei drei Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass künftig auch bei privaten Bauträgern eine Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau einzufordern ist. Erreicht werden soll dies insbesondere mit den Optionen Kaufverträge und Städtebaulicher Vertrag.
  2. Ergänzend kann die Option Wettbewerbe eingesetzt werden, damit frühzeitig die passenden Ziele für einen Entwicklungsbereich gemeinsam mit einem Investor entwickelt werden können.
  3. Als Quote für den geförderten Wohnungsbau werden 25 % der neu zu schaffenden Wohneinheiten und 20 % der Wohnflächen vorgegeben.

3. Energie- und Klimaschutzbericht 2016 (6717/013)

Der Energie- und Klimaschutzbericht 2016 wird zur Kenntnis genommen.

4. Beschluss zur Vergabe eines Radverkehrkonzepts für die Stadt Aalen (6617/052)

Mit einstimmigem Beschluss beschließt der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung:

  1. Die Erstellung des Radverkehrkonzepts für die Stadt Aalen wird an den günstigsten Bieter, das Planungsbüro VAR aus Darmstadt mit einer Auftragssumme von 37.128 € vergeben.  
  2. Die Finanzierung der Planungen in Höhe von ca. 38.000 € erfolgt über die Investitionsnummer I 660101 Ausbau von Geh- und Radwegen.

 

5. Bebauungspläne

a) "Treppach-West", Plan Nr. 70-03/2 in Aalen-Wasseralfingen sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 70-03/2 - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB (6117/028)

Bei vier Enthaltungen ergeht die einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 30.10.2017, LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), der Begründung und des Umweltberichts (30.10.2017, LK&P., Mutlangen, Anl. A) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (30.10.2017, LK&P., Mutlangen, Anl. B) sind Grundlage für die o. g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  3. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 70-03/2 überlagert werden:
    - Plan Nr. 70-03 „Treppach-Nord“, genehmigt/in Kraft seit 21.09.1984.
    - Plan Nr. 70-01/4 „Änderung des Bebauungsplans Treppach-Süd“, in Kraft seit 02.04.1992
  4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 03.03.2016 im Süden, Westen und Norden ab.
  5. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen, da das Bebauungsplanverfahren aufgrund der Belange von Natur und Landschaft eine erhöhte Komplexität aufweist.
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

b) "Wohnbebauung westl. In der Steine" im Planbereich 69-01, Plan Nr. 69-01/2 in Aalen-Fachsenfeld und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 69-01/2 - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Billigung der Ergänzung gem. § 4a (3) Satz 4 BauGB - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie " 13 a BauGB (6117/034)

Mit einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss einstimmig dem Gemeinderat:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 04.10.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
  2. Das Deckblatt vom 04.10.2017 zum Bebauungsplanentwurf „Wohnbebauung westlich In der Steine“, Plan Nr. 69-01/2 wird gebilligt.
  3. Es wird festgestellt, dass
    a) diese Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berühren,
    b) eine nochmalige Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nicht erforderlich ist,
    c) eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt wurde. Dem betroffenen Grundstückseigentümer wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  4. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 69-01/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
    - Baulinie entlang der Scherrenbergstraße vom 03.04.1903
    - Bebauungsplan Schloßäcker/ Buchäcker, Plan Nr. 67-01, in Kraft seit 23.11.1995
    - Aufstellungsbeschluss „Friedhofserweiterung Steine – Fachsenfeld“, Plan Nr. 69-01 vom 16.11.2000
  6. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  7. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (70. FNP-Änderung).
© Stadt Aalen, 08.12.2017