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Home  »  Rathaus  »  Planungsbeteiligung  »  Bebauungsplanentwurf "Änderung des Bebauungsplanes 09-02/4 Östlich der Nägeleshofstraße" im Planbereich 09-02 in Aalen-Hofherrnweiler, Plan Nr. 09-02/21
Bebauungsplanentwurf "Änderung des Bebauungsplanes 09-02/4 Östlich der Nägeleshofstraße" im Planbereich 09-02 in Aalen-Hofherrnweiler, Plan Nr. 09-02/21
Kontaktformular für Stellungnahme
 
Bebauungsplanentwurf "Änderung des Bebauungsplanes 09-02/4 Östlich der Nägeleshofstraße" im Planbereich 09-02 in Aalen-Hofherrnweiler, Plan Nr. 09-02/21
Öffentliche Auslegung

Stadtbezirk: Aalen-Hofherrnweiler






Zeitraum der Beteiligung
der Öffentlichkeit 16.07.2012 bis 16.08.2012
der Behörden und Träger öffentlicher Belange 16.07.2012 bis 16.08.2012


Bekanntmachung Stadtinfo Nr. 27 vom 4. Juli 2012 (0,3 MB)


Bebauungsplan


Plan (0,5 MB)
Legende (0,7 MB)
Textteil (0,8 MB)




Begründung


Begründung (0,7 MB)
Begründung - Plananlagen (4,5 MB)




Einsichtnahme und Stellungnahme


Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB nur im Stadtplanungsamt vorgenommen wird. Auskünfte werden dort gegeben.

Alle hier gezeigten Daten und Unterlagen dienen der Information über laufende Bebauungsplanverfahren. Diese Bereitstellung von Informationen ist ein zusätzliches und freiwilliges Angebot des Stadtplanungsamtes. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit sind nur die ausgelegten Unterlagen im Stadtplanungsamt der Stadt Aalen maßgeblich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch über das eingerichtete Kontaktformular online abgegeben werden (siehe oben).

Stadt Aalen
Stadtplanungsamt
Marktplatz 30
73430 Aalen 

Tel: 07361 52-1438
Fax: 07361 52-1918
E-Mail: stadtplanungsamt@aalen.de

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