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Beirat von Menschen mit Behinderungen (BmB)
Die am 03.05.2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen deutlich. Die Konvention trifft Aussagen zu allen Lebensbereichen, beispielsweise zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Familie, Freizeit, Kultur, Freiheit und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit sowie politischer Teilhabe. Für all diese Bereiche fordert die UN-Konvention die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Auch Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention und das dazu gehörige Fakultativprotokoll ohne Einschränkung angenommen, seit etwa einem Jahr bildet die Konvention damit die verbindliche Grundlage für die deutsche Behindertenpolitik. Auch die Kommune muss daher Ihre Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Inklusion anbieten und in ihrem Zuständigkeitsbereich Barrierefreiheit realisieren.

Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben und die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums nachhaltig zu verbessern wurde zusammen mit der Agendagruppe "Aalen barrierefrei" und anderen Vereinen und Trägern der Behindertenhilfe am 20. April 2010 ein Beirat von Menschen mit Behinderungen gegründet. Der Beirat von Menschen mit Behinderungen ist ein ehrenamtliches, unabhängiges und nicht weisungsgebunden tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Aalen.
Stimmberechtigte Mitglieder des Beirats sind:

a) Bis zu 10 Vertreter aus Vereinen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen
b) Ein Vertreter der Selbsthilfegruppen
c) Bis zu vier Vertreter von Einrichtungen bzw. Trägern der Behindertenhilfe

Beratende Mitglieder sind:
a) Je ein Vertreter der Fraktionen im Gemeinderat
b) Erste Bürgermeisterin Frau Heim-Wenzler
c) Bürgermeister Wolf-Dietrich Fehrenbacher
d) Je ein Vertreter aus Dezernat II und III
e) Der/die Beauftragte Bürgerschaftliches Engagement

Aufgabe des Beirats von Menschen mit Behinderungen ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadtverwaltung, ihrer Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am öffentlichen Leben zu vertreten. Der Beirat berät und unterstützt den Gemeinderat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen wichtigen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen und deren Interessen betreffen. Er soll bei allen Angelegenheiten, die die Belange der behinderten Einwohner/innen der Stadt Aalen und ihren Teilorten berühren, gehört werden.
Beratungsinhalte können z.B. sein:

  1. die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (Bildung, Arbeit, Freizeit, Sport, Kultur, Mobilität und Wohnen)

  2. die barrierefreie Gestaltung, Ausstattung und Pflege öffentlicher Gebäude, Anlagen und Verkehrsräume, sowie des öffentlichen Verkehrs.

  3. Fragen sozialer Leistungen für Menschen mit Behinderungen

  4. Angelegenheiten der Behinderten- und integrativen Einrichtungen und der ambulanten Dienste,

soweit diese in der Zuständigkeit der Stadt Aalen liegen.

Die Vertreter aus Dezernat II und III werden je nach Tagesordnung für jede Sitzung neu festgelegt. Die Geschäftsführung des Beirats liegt bei der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement.

Kontakt und weitere Informationen:

Sprecher
Silke Haas
Tel. 0 73 61 97 53 43 1, selbsthilfeberatung@stw2.de
Silke Kiesewetter
Tel. 0 73 61 88 09 83 4 , silkekw@gmx.de
Oswald Tretter
Tel. 01 72 76 07 84 3, info@aalener-baederhaus.de

Geschäftsführung
c/o Stadt Aalen
Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement
Friedhofstraße 8
73430 Aalen

E-Mail: buergerengagement@aalen.de

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Downloads:
Jahresbericht 2011 (pdf, 35 KB)
Jahresbericht 2012 (pdf, 45 KB)
Leichte Sprache - Beirat für Menschen mit Behinderungen (pdf, 0,2 MB)
BmB Flyer (pdf, 0,7 MB)
Externe Links:
Netzwerk Leichte Sprache
Webportal Einfach teilhaben
Behinderten-beauftragter
Informationen für Menschen mit Behinderung beim Sozial-Ministerium
Bundeskompetenz-zentrum Barrierefreiheit
Alle inklusive
UN-Behindertenrechts-konvention
Informationen zur Inklusion bei der Aktion Mensch
UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache