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Home  » Rathaus  » Presse  » Aktuelles  » Gemeinderat beschließt Verkauf städtischer Mietwohngebäude an die Wohnungsbau Aalen GmbH
20. Juli  2012
Gemeinderat beschließt Verkauf städtischer Mietwohngebäude an die Wohnungsbau Aalen GmbH

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2012 beschlossen, den restlichen städtischen Mietwohnungsbestand in Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld und Unterkochen an die Wohnungsbau Aalen GmbH zum Kaufpreis von 3,833 Mio. € zu verkaufen.

Mit dem Verkauf der Wohnungen in den genannten Ortsteilen findet ein langer Prozess von Wohnungsübertragungen von der Stadt auf die Wohnungsbau ihren Abschluss. So wurden in den Jahren 2002 die Wohnungen in Aalen und Unterrombach sowie im Jahr 2003 die Wohnungen in Wasseralfingen bereits von der Stadt auf die Wohnungsbau Aalen übertragen. Insgesamt handelt es sich diesmal um ein Paket von rund 120 Wohnungen, die zum 31. Dezember 2012 auf die Wohnungsbau Aalen übertragen werden sollen.

Der größte Teil davon befindet sich in Unterkochen (104 Wohnungen). Vorausgegangen waren seit 2011 intensive Gespräche mit den jeweiligen Ortschaftsräten. In, wie die Stadtverwaltung mitteilt, sehr konstruktiven Diskussionen konnte eine für alle beteiligten Ortschaften tragfähige Lösung gefunden werden. So wird der Verkaufserlös entsprechend den Regelungen in den Eingemeindungsverträgen für Maßnahmen innerhalb der Ortschaften verwendet werden können. Ebenso haben die jeweiligen Ortschaftsräte ein umfangreiches Informationsrecht bezüglich des vorhandenen Wohnungsbestandes erhalten.

Die Stadtverwaltung sieht durch den Verkauf der Wohnungen zum einen die Möglichkeit, den städtischen Haushalt zu entlasten, zum anderen aber auch die Möglichkeit, den vorhandenen Wohnungsbestand zu verbessern. Bedenken wegen eines sozialen Kahlschlags in Bezug auf die Wohnungen sind unbegründet, da die Wohnungsbau über den bestehenden Gesellschaftsvertrag auch Aufgaben des sozialen Wohnungsbaues zu übernehmen hat. Die Stadt Aalen ist mit nahezu 98 % an der Wohnungsbau Aalen GmbH beteiligt.

Die betroffenen Mieter werden von der Stadtverwaltung zeitnah über den Verkauf und die Übergabemodalitäten informiert. Die Ortschaftsverwaltungen können weiterhin als Ansprechpartner für die Mieterinnen und Mieter zur Verfügung stehen.
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