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Home  » Rathaus  » Presse  » Aktuelles  » Das Wahlamt der Stadt Aalen informiert, Teil 4
25. Mai  2004
Das Wahlamt der Stadt Aalen informiert, Teil 4

Wo wird gewählt?

Die Stadt Aalen ist in insgesamt 66 Wahlbezirke aufgeteilt. Der jeweilige Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt.


Auch ist der Hinweis, ob dieses Wahllokal barrierefrei zugänglich ist, abgedruckt. Barrierefrei bedeutet, dass der Eingang zu den Wahlräumen stufenlos ist. Eine Steigung bis zu sechs Prozent ist zulässig. Auch eine Türbreite bis 90 Zentimeter gilt als barrierefrei. Die Türbreiten müssen mindestens 90 Zentimeter betragen. Die Aufzüge müssen mindestens 140 Zentimeter tief sein. Von den insgesamt 66 Wahlräumen im Stadtgebiet bieten 61 Wahlräume die Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang. In der letzten Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Aalen war eine Auflistung aller barrierefreien Wahllokale enthalten.

Auf dem Adressfeld der Wahlbenachrichtigungskarte für die Europawahl und die Kommunalwahlen ist ein Symbol aufgedruckt, das behindertengerechte Wahlräume kennzeichnet.

Gehbehinderte, die auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte kein Piktogramm abgedruckt finden, können mit Hilfe eines Wahlscheines in jedem anderen barrierefreien Wahllokal wählen. Ein Wahlschein kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden.

Ich kann an der Europawahl und den Kommunalwahlen am 13. Juni 2004 aus persönlichen Gründen nicht den Wahlraum aufsuchen. Kann ich trotzdem an der Wahl teilnehmen?

Wahlberechtigte, die aus wichtigen persönlichen Gründen am 13. Juni 2004 ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihren beziehungsweise ihre Stimmzettel bereits vor dem Wahltag brieflich abzugeben. Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich. Die Unterlagen für die Briefwahl können bis zum Freitag, 11. Juni 2004, 18 Uhr, schriftlich, persönlich oder bis Sonntag, 6. Juni 2004 über das Internet auf www.aalen.de - nicht jedoch telefonisch - beim Wahlamt beantragt werden.

Ein Antrag auf Briefwahl kann nur gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

Sie halten sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks auf.

Sie haben ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt und sind noch nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen worden.

Sie können aus beruflichen Gründen oder wegen Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung oder sonst eines körperlichen Zustands wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen.

Bei Online-Antrag auf Briefwahl erfolgt die Datenübertragung verschlüsselt.

Der Wähler wird Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist erforderlich, um den Wahlbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer in das Online-Formular eintragen zu können.
Info-Hotline zur Wahl

Fragen zur Wahl?
Das Wahlamt der Stadt Aalen gibt Auskunft! Telefonnummer: 07361 52-1261.

Vormittags: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr. Nachmittags: Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.

Weitere umfangreiche Informationen zu den Gemeinderats- und Europawahlen können auch hier abgerufen werden.
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