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Anmeldung (Zuzug nach Aalen)

Für Sie da:
Bürgeramt Tel: 07361 52-1031 und 1033

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Meldepflicht:
Innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung.
Bitte laden Sie sich hierzu das erforderliche Formular (pdf-Format) herunter, füllen es am PC oder handschriftlich aus und bringen es unterschrieben zum Bürgeramt bzw. zur zuständigen Geschäftsstelle. Zum Betrachten und bearbeiten des Formulars benötigen Sie die Software Acrobat Reader, die Sie kostenlos von der Website der Firma Adobe herunterladen können.
Mitzubringende Unterlagen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis für alle anzumeldenden Personen.
Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z.B. bei Kleinkindern), bitte Geburtsurkunde beziehungsweise Familienstammbuch mitbringen. Hinweis: Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert. Beim Reisepass wird der neue Wohnort eingetragen.
- Bei Einzug in eine Mietwohnung werden die Angaben zum Wohnungsgeber (Name und Anschrift) erfragt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung auf Ihrem Meldeschein und die weiteren wichtigen Hinweise zu möglichen Übermittlungssperren.
Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines Nichtverheirateten ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Grundlage für die Bestimmung der Hauptwohnung sind in erster Linie die Angaben der meldepflichtigen Person. Deshalb sollte bei der Anmeldung, wenn mehrere Wohnungen bestehen, das Formular „Bestimmung der Hauptwohnung“ ausgefüllt und zusammen mit dem Anmeldeformular abgegeben werden. Dieses Formular kann in der rechten Spalte heruntergeladen, am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.

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