Die Duldung verschafft einem Ausländer kein der Aufenthaltserlaubnis vergleichbares Aufenthaltsrecht, sondern bedeutet die behördliche Tolerierung des Aufenthalts trotz fehlendem Aufenthaltstitel und den Aufschub der zwangsweisen Entfernung aus dem Bundesgebiet. Die Duldung wird erteilt, sofern eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Die Duldungsdauer beträgt in der Regel sechs Monate, kann aber auch kürzer bemessen werden. Die Duldung wird räumlich beschränkt und kann mit weiteren Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Für die Erteilung oder Erneuerung der Duldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe rechts)
Bearbeitungszeit:
1 - 2 Wochen
Gebühr:
Erteilung 25-30 Euro/Erneuerung 15-20 Euro; frei bei Sozialhilfebezug

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