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Reisepass / ePass



Für Sie da:

Sandra Schips
Tel: 07361 9880-20


Stadt Aalen
Bezirksamt Unterkochen
Rathausplatz 9
73432 Aalen-Unterkochen
E-Mail: rathaus.unterkochen@aalen.de

Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

auch zuständig für diese Dienstleistung:
Bezirksamt Wasseralfingen
Bürgeramt
Geschäftsstelle Dewangen
Geschäftsstelle Ebnat
Geschäftsstelle Fachsenfeld
Geschäftsstelle Waldhausen
Ortschaftsverwaltung Hofen
Beim ePass der 2. Generation (ab 1. November 2007) werden neben dem Passbild zwei Fingerabdrücke im Chip des ePasses gespeichert.

Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf begründeten Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Kindereinträge:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab 26. Juni 2012 ungültig. Der Kindereintrag berechtigt das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Reisepass dagegen uneingeschränkt gültig.

Kindern kann als Reisedokument ein Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr), ein Reisepass und - je nach Reiseziel - ein Personalausweis ausgestellt werden.


Beantragung:
Persönlich mit dem bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass. Wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist, mit Personal- bzw. Kinderausweis, Familienstammbuch oder Geburtsurkunde. Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass bei der Bundesdruckerei beantragt werden.

Sonstige Unterlagen:
  • Passfoto (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit und biometriegeeignet.
  • Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (aktueller Sorgerechtsnachweis).
  • Bei Umsiedlern zusätzlich nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und eventuell vorhandener Nachweis über Namenserteilung.
  • Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde und übersetzte Geburtsurkunde.


Auf der Website der Bundesdruckerei finden Sie die Fotomustertafel mit allen Hinweisen, welche Qualität ein biometriegeeignetes Passbild für die Verwendung in Ausweisen besitzen muss sowie viele weitere Informationen wie zum Beispiel über die Sicherheitsmerkmale von Ausweispapieren.

Bearbeitungszeit:
ca. 3 bis 4 Wochen

Gültigkeitsdauer:
10 Jahre
Bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre

Gebühr:
59,00 Euro
Bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro

Gebühr 48-Seiten-Pass für Vielreisende:
81,00 Euro
Bei Personen unter 24 Jahren: 59,50 Euro

Verlängerungen:
sind nicht möglich!

Änderungen:
Nur beim Wohnort möglich (z. B. bei Zuzug nach Aalen)!
Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) oder sonstigen Änderungen muss ein neuer Reisepass beantragt werden!

Hinweis:
Sollten Sie innerhalb der Bearbeitungszeit dringend einen Reisepass brauchen, müssten Sie sich einen Expresspass oder zusätzlich zum ePass einen vorläufigen Pass ausstellen lassen.

Expresspass:
  • Ausstellung in der Regel in drei Werktagen durch die Bundesdruckerei (bei Beantragung vor 10 Uhr)
    ACHTUNG! Wenn Sie den Expresspass in den Bezirks- und Geschäftsstellen in Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen oder Wasseralfingen beantragen, erkundigen Sie sich bitte vorher beim Sachbearbeiter über die genaue Bearbeitungsdauer. Eventuell ist es nötig, dass der Expresspass direkt in Aalen beantragt werden muss.
  • Gültigkeitsdauer: 10 Jahre (Personen ab 24 Jahren) bzw. 6 Jahre (Personen unter 24 Jahren)
  • Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 35 x 45 mm, biometriegeeignet)
  • Gebühr:
    69,50 Euro (unter 24 Jahren),
    91,00 Euro (ab 24 Jahren),
    91,50 Euro (Express-48-Seiten-Pass unter 24 Jahren),
    113,00 Euro (Express-48-Seiten-Pass ab 24 Jahren)


Vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären ePasses bzw. Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen.

  • Sofortige Ausstellung und Aushändigung (nur in Verbindung mit Neubeantragung eines ePasses
  • Gültigkeitsdauer: höchstens 1 Jahr
  • Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 35 x 45 mm, biometriegeeignet)
  • Gebühr: 26,00 Euro


Verlust des Reisepasses:
Eine Verlustanzeige muss erstellt werden!
Gebühr: 10,00 Euro
Bei Diebstahl – Anzeige bei der Polizei (muss bei Neubeantragung vorgelegt werden)!

Statusabfrage:
Wenn Sie bereits einen Reisepass beantragt haben, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus online abrufen. Sie benötigen hierzu die Nummer des Dokuments, die Sie mit der Antragsbestätigung von der Stadtverwaltung erhalten haben.

Hier geht´s zur Statusabfrage Ihres Reisepass- oder Personalausweisantrags.

Die Verbindung ist gesichert, es öffnet sich ein neues Fenster. Wenn Sie Fragen zur Statusabfrage haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt im Aalener Rathaus oder an die Geschäftsstelle, bei der Sie Ihr Ausweisdokument beantragt haben.

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Downloads:
Fotomustertafel (pdf, 564 KB)
Formulare:
Vollmacht zur Abholung von Dokumenten (pdf, 82 KB)
Zustimmungserklärung bei Kinderausweis-, Personalausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen (pdf, 53 KB)
Externe Links:
Statusabfrage von Pass- und Ausweisanträgen
Lebenslagen:
Heirat
Zuzug nach Aalen