Öffnungszeiten Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist außerhalb dieser Sprechzeiten die Geschäftsstelle Fachsenfeld nicht besetzt. Das Telefon wird in diesem Fall zur Telefonzentrale nach Aalen umgestellt.
Wenn Sie innerhalb Aalens umziehen, müssen Sie sich mit Ihrer neuen Anschrift anmelden.
Bitte laden Sie sich hierzu das erforderliche Formular (pdf-Format) herunter, füllen es am PC oder handschriftlich aus und bringen es unterschrieben zum Bürgeramt bzw. zur zuständigen Geschäftsstelle. Zum Betrachten und bearbeiten des Formulars benötigen Sie einen PDF-Betrachter.
Meldepflicht:
Innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung.
Mitzubringende Unterlagen:
Ausgefülltes Ummeldeformular
Personalausweis, Pass oder Kinderausweis für alle umzumeldenden Personen. Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z.B. bei Kleinkindern), bitte Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch mitbringen. Hinweis: Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert.
Bei Einzug in eine Mietwohnung werden die Angaben des Wohnungsgebers (Name und Anschrift) erfragt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung auf Ihrem Meldeschein.