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Aufenthaltsbescheinigung

Für Sie da:
Bürgeramt Tel: 07361 52-1087 und 1097
Stadt Aalen
Bürgeramt
Marktplatz 30
73430 Aalen
E-Mail: buergeramt@aalen.de
Öffnungszeiten Montag, 8.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch, 7.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

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Unser Online-Service:
Die Aufenthaltsbescheinigung kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum angeben sowie die Stelle nennen, bei der die Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt werden soll. Die Gebühr wird per Banklastschrift eingezogen, bitte halten Sie deshalb Ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) bereit. Es öffnet sich ein neues Fenster, bitte stellen Sie Ihren Popup-Blocker entsprechend ein.
⇒ Zum Online-Dienst |
Zur Vorlage bei verschiedenen Behörden wird eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt. Zum Beispiel für das Standesamt zur Eheschließung (Heirat) oder als Ausländer in Aalen für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.
Beantragung der Aufenthaltsbescheinigung bzw. der Meldebestätigung:
- Persönlich mit Ausweisdokument oder
- durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten
Hinweis:
Verschiedene Behörden und Stellen wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die KFZ-Zulassungsstelle, Banken, Videotheken oder Mobilfunkanbieter verlangen eine Meldebescheinigung.

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 Gebühr |
| 8,00 Euro |
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