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   Artikel in englischer Sprache
Aufenthaltsbescheinigung



Für Sie da:

Bürgeramt
Tel: 07361 52-1087 und 1097


Stadt Aalen
Bürgeramt
Marktplatz 30
73430 Aalen
E-Mail: buergeramt@aalen.de

Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch, 7.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

auch zuständig für diese Dienstleistung:
Bezirksamt Unterkochen
Bezirksamt Wasseralfingen
Geschäftsstelle Dewangen
Geschäftsstelle Ebnat
Geschäftsstelle Fachsenfeld
Geschäftsstelle Waldhausen
Ortschaftsverwaltung Hofen
Unser Online-Service:
Die Aufenthaltsbescheinigung kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum angeben sowie die Stelle nennen, bei der die Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt werden soll. Die Gebühr wird per Banklastschrift eingezogen, bitte halten Sie deshalb Ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) bereit. Es öffnet sich ein neues Fenster, bitte stellen Sie Ihren Popup-Blocker entsprechend ein.
⇒ Zum Online-Dienst


Zur Vorlage bei verschiedenen Behörden wird eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt. Zum Beispiel für das Standesamt zur Eheschließung (Heirat) oder als Ausländer in Aalen für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.

Beantragung der Aufenthaltsbescheinigung bzw. der Meldebestätigung:
  • Persönlich mit Ausweisdokument oder
  • durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten


Hinweis:
Verschiedene Behörden und Stellen wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die KFZ-Zulassungsstelle, Banken, Videotheken oder Mobilfunkanbieter verlangen eine Meldebescheinigung.


Gebühr
8,00 Euro
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Lebenslagen:
Heirat
Mit Migrationshintergrund in Aalen