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Familien- und Sozialpass, Ausstellung und Verlängerung

Für Sie da:
Michaela Siewert Tel: 07361 9880-15
Stadt Aalen
Bezirksamt Unterkochen
Rathausplatz 9
73432 Aalen-Unterkochen
E-Mail: rathaus.unterkochen@aalen.de
Öffnungszeiten Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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Der Familien- und Sozialpass ermöglicht es Familien und Personen mit geringem Einkommen, vergünstigt an Veranstaltungen, Kursen und Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Die Vergünstigungsstellen sowie den berechtigten Personenkreis erfahren Sie beim Amt für Soziales, Jugend und Familie oder wenn Sie diesem Link folgen.
Ausstellung und Verlängerung des Familien- und Sozialpasses:
- Voraussetzung für den Erhalt des Familien- und Sozialpasses ist, dass die Berechtigten ihren Hauptwohnsitz in Aalen bzw. Essingen haben
- Der Familien- und Sozialpass wird auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise durch das Bürgeramt im Rathaus Aalen sowie bei den Bezirksämtern und Geschäftsstellen der Stadtbezirke ausgestellt und verlängert
Für Berechtigte aus Essingen ist das dortige Bürgermeisteramt zuständig
- Für die Antragstellung sind die hierfür vorgesehenen Antragsformulare zu verwenden (siehe rechte Spalte)
- Die Berechtigten erhalten grundsätzlich einen eigenen Familien- und Sozialpass. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, werden in den Familien- und Sozialpass der Eltern eingetragen
- Der Familien- und Sozialpass berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehenen Vergünstigungen
- Die Gültigkeit des Familien- und Sozialpasses ist jeweils auf das Kalenderjahr der Ausgabe beschränkt. Er kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag jeweils um ein Kalenderjahr verlängert werden
- Der Familien- und Sozialpass ist nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich die Stadtverwaltung Rückforderungen des entstandenen Schadens, strafrechtliche Maßnahmen usw. vor
- Familien- und Sozialpässe werden innerhalb der Geltungsdauer nicht ersetzt
- Der Familien- und Sozialpass ist bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen oder Wegzug aus Aalen unaufgefordert zurückzugeben

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