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Familien- und Sozialpass der Stadt Aalen
Der Familien- und Sozialpass der Stadt Aalen kann bei den bekannten Ausgabestellen des Bürgeramtes im Rathaus Aalen und den Rathäusern in den Stadtbezirken beantragt werden. Er gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Für die Bürgerinnen und Bürger aus Essingen ist weiterhin das Essinger Rathaus zuständig. Es sind nun bereits Familien und Alleinerziehende mit einem Kind antragsberechtigt - es darf dabei ein Brutto-Jahreseinkommen von 45 000 Euro nicht überschritten werden. Ab dem 3. Kind wird der Pass unabhängig vom Einkommen gewährt. Auch Schüler, Azubis und Studenten sind antragsberechtigt. Für den Nachweis des Einkommens genügt eine Selbstauskunft. Die Stadt Aalen behält sich eine stichprobenartige Nachprüfung vor.

Für weitere Informationen steht das Amt für Soziales, Jugend und Familie unter den Rufnummern 07361 52-1250, 1251 und 1252 gerne zur Verfügung.


Der Familien- und Sozialpass bietet Familien, Alleinerziehenden und Personen mit geringem Einkommen aus Aalen und Essingen die Möglichkeit, vergünstigt an Veranstaltungen, Kursen, Freizeitaktivitäten usw. teilzunehmen. Mit dem Familien- und Sozialpass leistet die Stadt einen Beitrag zu einem familienfreundlichen Aalen. Gleichzeitig dient der Familien- und Sozialpass auch als Ausweis gegenüber anderen Institutionen, die ebenfalls familienfreundliche Vergünstigungen anbieten.

Ausstellung und Verlängerung des Familien- und Sozialpasses:
  • Voraussetzung für den Erhalt des Familien- und Sozialpasses ist, dass die Berechtigten ihren Hauptwohnsitz in Aalen bzw. Essingen haben
  • Der Familien- und Sozialpass wird auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise durch das Bürgeramt im Rathaus Aalen sowie bei den Bezirksämtern und Geschäftsstellen der Stadtbezirke ausgestellt und verlängert.
    Für Berechtigte aus Essingen ist das dortige Bürgermeisteramt zuständig
  • Für die Antragstellung sind die hierfür vorgesehenen Antragsformulare zu verwenden (siehe rechte Spalte)
  • Die Berechtigten erhalten grundsätzlich einen eigenen Familien- und Sozialpass. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, werden in den Familien- und Sozialpass der Eltern eingetragen
  • Der Familien- und Sozialpass berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehenen Vergünstigungen
  • Die Gültigkeit des Familien- und Sozialpasses ist jeweils auf das Kalenderjahr der Ausgabe beschränkt. Er kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag jeweils um ein Kalenderjahr verlängert werden
  • Der Familien- und Sozialpass ist nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich die Stadtverwaltung Rückforderungen des entstandenen Schadens, strafrechtliche Maßnahmen usw. vor
  • Familien- und Sozialpässe werden innerhalb der Geltungsdauer nicht ersetzt
  • Der Familien- und Sozialpass ist bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen oder Wegzug aus Aalen unaufgefordert zurückzugeben


Vergünstigungen des Familien- und Sozialpasses

25 % Ermäßigung
Gesundheits- und Breitensport
(einschließlich mentaler Bereich)

Auf alle Kurse.
30 % Ermäßigung
Konzertring der Oratorienvereinigung Aalen, Städt. Musikschule Aalen, Theater der Stadt Aalen, Kulturelle Veranstaltungen der Stadt Aalen
Für Veranstaltungen innerhalb von Aalen. Der Nachlass beträgt dabei mindestens 1 €. Beim Jahresabonnement richtet sich der Nachlass nach der Zahl der dazugehörenden Veranstaltungen.
Ostalb-Skilift Aalen GmbH
Auf Mehrfach-Liftkarten (nicht Einzel- oder Zeitkarten).
Kunsteisbahn Aalen (derzeit geschlossen)
Auf Eintritts- und Zuschlagskarten (nur 6er und 12er Karten) und auf Saison-Dauerkarten.
40 % Ermäßigung
Hallenbad mit Fitnessraum, Freibäder der Stadtwerke Aalen, Lehrschwimmbecken Ebnat
Auf alle Eintrittskarten.
Besucherbergwerk „Tiefer Stollen“ Wasseralfingen (nicht Asthmatherapieraum)
Auf alle Eintrittskarten.
Volkshochschule Aalen e. V., Familien-Bildungsstätte Aalen, Evang. Erwachsenenbildung im Ostalbkreis
Nur für Bildungsangebote, Veranstaltungen usw. innerhalb des Stadtgebietes.
Ferienprogramm Haus der Jugend
Für Veranstaltungen (auch Fahrten außerhalb Aalens), die über den Touristik-Service der Stadt Aalen abgewickelt werden.
50 % Ermäßigung
Verlässliche Grundschule
Auf den monatlichen Elternbeitrag.Ferienbetreuung für Grundschüler im Haus der Jugend
Elternbeitrag.
kostenlos
Städtische Museen
Alle Eintrittskarten.
Stadtbibliothek Aalen mit Stadtteilbüchereien Fachsenfeld, Unterkochen, Wasseralfingen.
Benutzung (Jahresgebühr Erwachsene).
Zuschuss zum Schullandheimaufenthalt
(abhängig von der Zahl der Übernachtungen)für Grund-, Haupt- u. RealschülerInnen sowie für Gymnasiasten.


Daneben gibt es weitere Institutionen, die auf eigene Rechnung bei Vorlage des Familienpasses Vergünstigungen gewähren, z.B. das "Kino am Kocher".
Berechtigter Personenkreis

Nachfolgend sind die Personenkreise aufgeführt, die berechtigt sind, einen Familien- und Sozialpass in Aalen zu erhalten. Die erforderlichen Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen.
_____________________________

Berechtigter Personenkreis aus Aalen und Essingen (Hauptwohnsitz) Erforderliche Unterlagen
Familien* und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeld- beziehungsweise kinderfreibetragsberechtigten Kind. Das Bruttojahreseinkommen aus nichtselbständiger, selbständiger und gewerblicher Tätigkeit des gemeinsamen Haushalts darf 45 000 Euro nicht übersteigen. Zugrunde gelegt wird bei nichtselbständiger Tätigkeit das Einkommen des Vorjahres, bei selbständiger und gewerblicher Tätigkeit das Einkommen des Vorvorjahres (Einkommen der Kinder bleibt unberücksichtigt.) Aktueller Nachweis über Kindergeldberechtigung/ Berechtigung eines Kinderfreibetrages nach § 32 EStG, zum Beispiel Bescheinigung der Familienkasse in der Agentur für Arbeit, Gehaltsabrechnung, Kontoauszug.

Der Nachweis des Einkommens erfolgt durch eine "Selbstauskunft" des Antragstellers. Die Stadt kann im Einzelfall eine Stichprobenüberprüfung des Einkommens vornehmen. Bei nichtselbständiger Tätigkeit anhand von Lohnnachweisen, bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit anhand der Anlage GSE der Einkommensteuerklärung.
Einkommensunabhängig:
Familien* und Alleinerziehende ab drei kindergeld- beziehungsweise kinderfreibetragsberechtigten Kindern. Aktueller Nachweis über Kindergeldberechtigung/ Berechtigung eines Kinderfreibetrages nach § 32 EStG, zum Beispiel Bescheinigung der Familienkasse in der Agentur für Arbeit, Gehaltsabrechnung, Kontoauszug.
Familien* und Alleinerziehende mit einem kindergeld- beziehungsweise kinderfreibetragsberechtigten schwerbehinderten Kind (Voraussetzung: Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent). Sowie alle weiteren kindergeld- beziehungsweise kinderfreibetragsberechtigten Kinder. Nachweis des Grades der Behinderung, zum Beispiel Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes.
Anspruchsberechtigte nach Kapitel 3 und 4 SGB XII §§ 27 bis 46 (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Aktueller Sozialhilfebescheid oder aktuelle Bescheinigung des Sozialamtes über Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe.
Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Aktueller Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Anspruchsberechtigte nach Kapitel 3 Abschnitt 2 SGB II §§ 19 bis 32 (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und ihre im Haushalt lebenden kindergeld- beziehungsweise kinderfreibetragsberechtigten Kinder. Aktueller Leistungsbescheid der zuständigen Behörde über Arbeitslosengeld II / Sozialgeld und gegebenenfalls aktueller Nachweis über Kindergeldberechtigung/Berechtigung eines Kinderfreibetrages nach § 32 EStG.
In Schul-/ Berufsausbildung oder im Studium befindliche, beziehungsweise Ausbildungsplatz- oder arbeitsplatzsuchende junge Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, unabhängig vom Anspruch auf Leistungen von Sozialleistungsträgern. Aktuelle Bestätigung der Schule/des Arbeitgebers, dass sich der/die Berechtigte in Schul-/ Berufsausbildung befindet.

Aktuelle Bestätigung des Sozialleistungsträgers, zum Beispiel Arbeitsamt, dass sich der/die Berechtigte auf Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche befindet.
*Unter dem Begriff der Familie ist zu verstehen, wenn Erwachsene für Kinder materiell und immateriell im gemeinsamen Haushalt Verantwortung übernehmen.


Stadt Aalen
Familienförderung
Marktplatz 30
73430 Aalen 

Tel: 07361 52-1248
Fax: 07361 52-1919
E-Mail: amt-fuer-soziales@aalen.de

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Downloads:
Familien- und Sozialpass - Richtlinien (pdf, 33 KB)
Antrag auf Ausstellung und Verlängerung von Familien- und Sozialpässen (pdf, 100 KB)