Sorgeerklärung
Gemeinsames Sorgerecht
Ist es Ihr Wunsch, das Sorgerecht zusammen mit dem Vater Ihres Kindes auszuüben, dann wenden Sie sich bitte an das
- Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Jugend und Familie in Aalen oder Außenstellen Ellwangen (Jagst) oder Schwäbisch Gmünd
- an ein Notariat Ihrer Wahl
- an das Amtsgericht
Ebenso wie die Vaterschaftsanerkennung kann auch die gemeinsame elterliche Sorge schon vor Ihrer Entbindung vereinbart werden.
Wird die gemeinsame elterliche Sorge begründet, so kann der Familienname des Kindes innerhalb von drei Monaten einvernehmlich z.B. in den Namen des Vaters geändert werden. Ein aus den Namen der Eltern zusammengesetzter Doppelname ist allerdings nicht möglich. Haben Sie weitere Fragen? Die Standesämter und Jugendämter stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Ihnen und Ihrem Kind wünschen wir von Herzen alles Gute.
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Die kürzesten Wartezeiten sind am Dienstag- und Mittwochvormittag zu erwarten.