Was Sie sonst noch wissen sollten:

  • Einsätze können durch die Koordinierungsstelle vermittelt oder vom Seniorenbegleiter selbst organisiert werden.
  • Einsatzhäufigkeit sowie Einsatzzeit und Einsatzort sollen durch den ehrenamtlichen Seniorenbegleiter in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle bestimmbar sein.
  • Die Partner vereinbaren den Inhalt der Begleitung selbst. Die Koordinierungsstelle steht bei Bedarf beratend zur Verfügung.
  • Die Teilnahme an einer Qualifizierung verpflichtet nicht grundsätzlich zum Einsatz.
  • Die Tätigkeit des Seniorenbegleiters ist klar gegen die Tätigkeit der Einsatzkräfte für hauswirtschaftliche Verrichtungen (z. B. Nachbarschaftshilfe) und Pflegedienst abgegrenzt.
  • Ehrenamtliche Seniorenbegleiter erhalten keine Aufwandsentschädigungen. Die Erstattung von Unkosten ist erforderlichenfalls von den betreuten Personen aufzubringen.