13.12.2004
Zuschüsse an Familien mit Mehrlingsgeburten
Das Sozialministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass das Land als freiwillige Leistung, also ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht, bei Mehrlingsgeburten, insbesondere ab Drillingen, finanzielle Hilfeleistung gewährt.