Aufenthaltsrecht Ehegatten

Ausländische Ehepartner haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Anspruch auf Familiennachzug, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Grundvoraussetzungen für den Ehegattennachzug:

  • Ehepartner ist deutscher Staatsbürger oder
  • Ehepartner ist ausländischer Staatsbürger und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis bzw. seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis

Damit der Ehegatte in die Bundesrepublik Deutschland einreisen kann, muss vor Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) ein Antrag auf Visum gestellt werden. Gleiches gilt für sogenannte Lebenspartnerschaften.

Unter der Internetseite des Auswärtigen Amts erhalten Sie Informationen über die jeweils zuständigen Auslandsvertretungen.

Unter "Downloads" finden Sie eine Broschüre mit weiteren Informationen zum Aufenthaltsgesetz.

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