Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften

Die Vorschrift des § 32 a (1) Meldegesetz lässt einen automatisierten Abruf von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet zu. Dadurch wird den Meldebehörden ein Mittel in die Hand gegeben, den in der Praxis massenhaft zu bewältigenden Geschäftsprozess der Auskunftserteilung über Namen, Vornamen, Doktorgrade und Anschriften schnell und sicher zu erledigen.

Die Stadt Aalen wird ab 1. Dezember 2006 ihre Meldedaten über das Internet zur Verfügung stellen. Die Daten werden zunächst Behörden, Institutionen und Inkassobüros zur Verfügung gestellt. Ein automatisierter Abruf über das Internet ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung widerspricht. Auf dieses Recht wird ausdrücklich hingewiesen. Personen, die dies wünschen, werden gebeten, beim Bürgeramt der Stadt Aalen im Rathaus, Zimmer 33, vorzusprechen oder dies schriftlich mitzuteilen.
© Stadt Aalen, 23.10.2006