Bäume und Sträucher dürfen nicht behindern

Bäume, Sträucher und Hecken müssen auch auf privaten Grundstücken so geschnitten sein, dass sie die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Zu achten ist auf ausreichende Sichtverhältnisse. Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Fußgänger sollen das Grundstück ungehindert passieren können.

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Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach den bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen die Eigentümer und Besitzer von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen und Wegen verpflichtet sind, diese so zurückzuschneiden, dass die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Luftraum über den Fahrbahnen mindestens bis 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Entlang der Gehwege ist der Bewuchs bis zur Gehweghinterkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 Meter einzuhalten. Sofern ein Bordstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 Meter reduziert werden. Bei Radwegen beträgt der seitliche Sicherheitsabstand 0,25 Meter. Bäume müssen standsicher sein, dürres Geäst ist zu entfernen.
© Stadt Aalen, 30.09.2009