Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, den 20. Dezember 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Haushaltsplanberatungen

a)    Stellenplan 2019

1018/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen und mündlichen Ergänzungen die folgenden Beschlüsse:

  • Die unter Ziffer I. aufgeführten zusätzlichen 13,83 Stellen werden genehmigt.
  • Die unter Ziffer II. aufgeführten zahlenmäßig neutralen Stellenumwandlungen von Beamten- in Beschäftigtenstellen und umgekehrt sind im Stellenplan entsprechend darzustellen. 
  • Die unter III. dargestellten Anpassungen im Saldo mit 1,15 Beamten- und 34,55 Beschäftigtenstellen sind im Stellenplan vorzunehmen.
  • Die Stellenabgänge unter Ziffer IV. im Saldo mit -7,92 Beschäftigtenstellen werden als Planstellen im Stellenplan nicht mehr geführt.
  • Die unter Ziffer V. aufgeführten 24,15 mit kw-Vermerken sind im Stellenplan darzustellen.

Der Stellenplan 2019 wird – wie im beiliegenden Entwurf dargestellt – beschlossen.

b)    Antragsberatung mit Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen der Fraktionen

2118/039-1 - Entscheidung

Vgl. Vorlage

Im Gemeinderat wurden am 22. November 2018 die Haushaltsreden gehalten und Stellungnahmen und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2019 formuliert. Diese wurden zwischenzeitlich seitens der Verwaltung zusammengestellt und mit verwaltungsinternen Stellungnahmen versehen. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06. Dezember 2018 wurde erstmals über die Anträge und Stellungnahmen aus den Haushaltsreden zum Haushaltsplanentwurf 2019 beraten (siehe Anlage). Über diese Anträge und Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung endgültig beraten und entschieden.    


c)    Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2019

2118/038-1 - Entscheidung

hier: Änderungsliste
Der Gemeinderat fasste bei sechs Enthaltungen und mündlichen Ergänzungen den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat entscheidet über die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2019.
    
d)    Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und des Finanzplans für die Zeit bis 2022

2118/043 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwie Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

1.    Der Gemeinderat stimmt
 
a.)    dem Haushaltsplan 2019 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2118/038-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung),
b.)    der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2118/038-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung) und 
c.)    dem Stellenplan 2019 zu.
 
Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) m. W. v. 30.06.2018 die in der Anlage dargestellte Haushaltssatzung 2019.

3 Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Aalen

2118/036 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nahm bei zwei Enthaltungen den Bericht zustimmend zur Kenntnis

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Aalen Kenntnis.    

4 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

a)    Jahresabschluss 2017/2018

2118/040 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
 
a) dem Geschäftsbericht 2017/2018 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2018,
 
b) der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit der Gewinnrücklage und
 
c) der Finanzplanung 2018/2019 – 2022/2023
 
zuzustimmen.  
 
b)    Entlastung des Aufsichtsrats der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

2118/041 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.

5 Neukonzeption Aalener Familien- und Sozialpass

5018/029 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig (mit Änderungen bei der Einkommensgrenze) die folgenden Beschlüsse:

  • Der Neukonzeption des Aalener Familien- und Sozialpasses wird zugestimmt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, insbesondere die Information und Abstimmung mit den Partnern durchzuführen, sodass zum 1.7.2019 der Aalener Familien- und Sozialpass in der Neukonzeption mit dem Titel „SPIONKARTE“ starten kann.
  • Die Verwaltung wird beauftragt bis September 2019 die Einführung einer Chipkarte zum Einführungsdatum 1.1.2021 zu überprüfen und die Untersuchungsergebnisse im Gemeinderat vorzustellen. 

6 Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

a)    Abwassergebührenkalkulation und Satzungsänderung 2019

8118/038 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Zum 01.01.2019 bleibt die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,37 € pro m³ Abwasser mit der des Vorjahres identisch.
  2. Ab dem 01.01.2019 wird die Niederschlagswassergebühr von 0,53 € auf 0,58 € pro m² versiegelter Fläche und Jahr erhöht.
  3. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasser-beseitigung vom 20.12.2018 wird beschlossen.
  4. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung anzuzeigen.

    
b)    Wirtschaftsplan 2019

8118/039 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird mit folgenden Summen festgestellt:
  2. Erfolgsplan
    Erträge10.897.000 €
    Aufwendungen10.844.000 €
    Jahresgewinn53.000 €
    VermögensplanEinnahmen10.163.225 €
    Ausgaben10.163.225 €
  3. Die im Vermögensplan 2019 vorgesehene Kreditaufnahme mit 5.845.000 € wird genehmigt.
  4. Die Verpflichtungsermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 4.495.000 € festgesetzt.
  5. Die Kassenkreditermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2019 wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

Die Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung werden mit der Durchführung des Wirtschaftsplans beauftragt.

7 Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aalen (Feuerwehrsatzung FwS)

3018/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aalen (Feuerwehrsatzung FwS) nach Anlage 1.    

8 Städtisches Waldstadion Aalen

a)    Anpassung der Entgeltordnung für die Saison 2018/2019 sowie die Saison 2019/2020

4018/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Für die Benutzung des städtischen Waldstadions gilt ab dem 01.01.2019 bis zum 30.06.2020 die beigefügte neue Entgeltordnung (Anlage 2).
  2. Die Energiepauschale wird mit bis zum 30.06.2019 mit 500,- € und vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 mit 600,- € berechnet.

    
b)    Vermarktung des Namensrechts ab der Saison 2018/2019

4018/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Das Recht, das städtische Waldstadion namensrechtlich zu vermarkten, wird für die Saison 2018/2019 sowie Saison 2019/2020 für netto 20.000 € (brutto 23.800 €) an den VfR Aalen 1921 e. V. vergeben. Am Ende der Saison 2019/2020 ist über eine weitere Vergabe des Namensrechts am städtischen Waldstadion zu entscheiden.
  2. Die Vergabe des Namensrechts ist abhängig von der Zugehörigkeit der Liga. Bei einem eventuellen Abstieg in die Regionalliga sowie bei einem Aufstieg in die 2. Bundesliga ist die Vergabe des Namensrechts für die Folgesaison 2019/2020 neu festzulegen.   


c)    - Aufhebung der Satzung zur Benutzung der "Scholz Arena" der Stadt Aalen vom 14.10.1999
- Neufassung der Benutzungsordnung des städtischen Waldstadions Aalen

4018/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Änderungssatzung zur Aufhebung der Satzung zur Benutzung der „Scholz Arena“ der Stadt Aalen vom 14.10.1999 (Anlage 1) wird beschlossen.
  2. Die Benutzungsordnung für das städtische Waldstadion Aalen (Anlage 2) tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

9 Fassadensanierungsprogramm - Erweiterungsvorschlag Aufstockung der Fördersumme

6118/030
6118/030-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zehn Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Erweiterungsvorschlag aus dem AUSt 11.10.2018 wird Folge geleistet.
  2. Die vorgeschlagenen Fördersummen aus SV 6118/030 werden auf Empfehlung des AUSt weiter erhöht auf maximal 5.000 Euro bzw. 25% der förderfähigen Kosten.
  3. In Einzelfällen kann bei Vorhaben von städtebaulich herausragender Bedeutung ein Gebäude ausnahmsweise pauschal mit bis zu 5.000 € gefördert werden. (Abweichung von der 25%-Regel).
  4. Die sonstigen Regelungen der SV 6118/030 werden unverändert beschlossen: Weiterführung in den Jahren 2019-2021 mit Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich 100.000 €  Wirksamkeit der genannten Anpassungen ab dem 01.01.2019.

10 Bebauungsplan "Treppach-West" im Planbereich 70-03, Plan Nr. 70-03/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 70-03/2

6118/010 - Entscheidung

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Billigung der vereinfachten Änderung gem. § 4 a (3) i. V. m.  § 13 BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

Der Gemeinderat fasste bei acht Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 06.11.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung und während der eingeschränkten Beteiligung im Rahmen der vereinfachten Änderung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage E).

Das Deckblatt vom 06.11.2018 zum Bebauungsplan „Treppach-West“, Plan Nr. 70-03/2 wird gebilligt (Anlage B).

Es wird festgestellt, dass diese Änderung und Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt, und dass eine nochmalige Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nicht erforderlich ist. Es wurde eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt; dem Betroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).

Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des  B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 70-03/2 überlagert werden:
Plan Nr. 70-03 „Treppach-Nord“, genehmigt/in Kraft seit 21.09.1984.
Plan Nr. 70-01/4 „Änderung des Bebauungsplans Treppach-Süd“, in Kraft seit 02.04.1992

11 Schubart-Gymnasium, Neugestaltung Schulhof

6718/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  • Die Planung des Grünflächen- und Umweltamtes für die Neugestaltung des Schulhofes beim Schubart-Gymnasium wird gebilligt (Baubeschluss).
  • Die Kosten gehen zu Lasten der Investitionsnummer I650048 im Haushalt 2018. Die für die Beauftragung benötigte Verpflichtungsermächtigung wird außerplanmäßig über die zur Verfügung stehende Investitionsnummer I650017 – Investitionsbudget Gebäudewirtschaft für Schulen bereitgestellt.

    

12 Kulturbahnhof Aalen - Vergabe der Arbeiten "Lüftung"

6518/049 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Es wird folgendes Gewerk vergeben: 
Die Arbeiten „Lüftung“ an die Firma Windmüller Technik GmbH, Schwäbisch Hall, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 22.10.2018 mit einer Auftragssumme von 1.052.749,15 € inkl. 19 % MWSt.  
     

13 Fünfter Bericht zu Projektgesellschaften der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE)

8118/041 - Information

Der Gemeinderat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen

© Stadt Aalen, 22.12.2018