Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Mittwoch, den 25. Juli 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr, falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

3. Weisungsbeschlüsse

a) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH - 2118/013 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
b) der Entlastung der Geschäftsführung und
c) der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018

zuzustimmen.

b) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH - 2118/020 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und sechs Enthaltungen den folgenden Beschluss:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.

c) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Jahresabschluss 2017 - 2118/021 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH

a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
b) der Zuführung des Jahresüberschusses in Höhe von 345.845,87 € in die Gewinnrücklage sowie

Der  Gemeinderat fasste bei fünf Enthaltungen den folgenden Beschluss:
c) der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2017

zuzustimmen.

4. Kombibad Hirschbach: Raumprogramm und Durchführung eines Wettbewerbs gemäß VgV/RPW - 8118/010 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt der Auslobung und dem Raumprogramm für den Realisierungswettbewerb "Kombibad im Hirschbach" gemäß RPW/ VgV zu.

Die Entscheidung des Gemeinderates gilt als Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschaftsversammlung und damit an die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowie als Weisung an die Vertreter der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg.

5. Freundschaftsvertrag zwischen der Stadt Aalen (Bundesrepublik Deutschland) und der Stadt Vilankulo (Republik Mosambik) - 0118/005 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat der Stadt Aalen stimmt einer Städtefreundschaft mit der Stadt Vilankulo in der Republik Mosambik zu und ratifiziert die von den Oberbürgermeistern unterzeichnete Urkunde. (Anlage 1)

Diese Städtefreundschaft soll durch Projektpartnerschaften untermauert werden.

6. Radwegeverbindung von Aalen auf das "Vordere Härtsfeld" hier: Beratung der Anträge der Fraktionen - 0118/002

  1. Abstimmung über den weitestgehenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
    Der Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt
  2. Abstimmung über den Antrag der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechtes
    Der Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt
  3. Abstimmung
    Ergänzung zur Sitzungsvorlage Nr. 0118/002
    Radwegeverbindung von Aalen auf das „Vorderes Härtsfeld"

hier: Beratung der Anträge der Fraktionen
Es erfolgte getrennte Abstimmung der einzelnen Beschlussanträge der ergänzten Vorlage:

Dem Ausbau der Radwegeverbindungen von Aalen auf das „Vordere Härtsfeld“ und der Kostenfinanzierung wird, wie in der Sitzungsvorlage Nr. 6618/004 dargestellt, zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Antragsberatungen zur „Schättere-Trasse“ umzusetzen.

Ergänzung:

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein unabhängiges Gutachten zur baulichen Ertüchtigung der Schättere-Trasse zu einem kombinierten Geh- und Radweg einzuholen.
    Der Gemeinderat fasste bei sechs Enthaltungen den folgenden Beschluss:
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein unabhängiges Gutachten zur Öffnung des Tunnels der Schättere-Trasse unter artenschutzrechtlichen, bauphysikalischen sowie bau- und verkehrsrechtlichen Aspekten einzuholen
    Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen und acht Enthaltungen den folgenden Beschluss:
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige touristische Potenzialanalyse für eine überregionale touristische Radwegeverbindung zwischen Neckar und Donau mit den Themen Landschaft – Industriegeschichte – Eisenbahn einzuholen. Dabei soll auch untersucht werden, ob es andere Kommunen und Institutionen gibt, die für eine solche Radwegeverbindung zu gewinnen sind. Gegenstand der Analyse soll ferner sein, welche Merkmale eine solche Radwegeverbindung aufweisen muss, beispielsweise mit Blick auf Verlauf, begleitende Informationen, Spielplätze, Rastplätze, Gastronomie, Hotellerie. Zudem sind Fördermöglichkeiten für die Einrichtung einer solchen Radwegeverbindung zu eruieren.
    Der Gemeinderat fasste bei zwölf Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
  4. Dem Ausbau der 6 Radwegeverbindungen von Aalen auf das „Vordere Härtsfeld“ und der Kostenfinanzierung wird, wie am Runden Tisch „Schättere-Trasse“ am
    5. Februar 2018 vorgestellt, zugestimmt (s. Sitzungsvorlage Nr. 6618/004).

7a) Artenschutz, Maßnahmen der Stadtverwaltung gegen das Artensterben - 6718/004 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Bericht der Stadtverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt ihre bestehenden Aktivitäten zur Eindämmung des Artensterbens fortzuführen und auszuweiten.
Verbindliche Auflagen für eine artenschutzkonforme Bewirtschaftung des städtischen Grundstücksbestandes sind in die Pachtverträge aufzunehmen.

7b) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Modellprojekt Straßenbegleitgrün" vom 12.04.2018 und am 11.05.2018 nachgelieferter, ergänzter Maßnahmenkatalog - 6718/006 Entscheidung

Der Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

Die verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen werden von den Fachämtern geprüft und sofern sinnvoll im Rahmen des Maßnahmenkatalogs der Verwaltung umgesetzt. Über die Ergebnisse der Prüfung wird im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung berichtet.

8. Kindertagesstätten

a) Förderung des Neubaus einer 4-gruppigen Kindertagesstätte beim Medizinischen Versorgungszentrum Hofherrnweiler in Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Aalen e. V. - 5018/018 Entscheidung
 

Der Gemeinderat fasste bei acht Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

Die Interessensbekundung des DRK-Kreisverbands Aalen e. V. zur Errichtung eines Neubaus einer viergruppigen Kita beim projektierten Medizinischen Versorgungszentrum Hofherrnweiler wird begrüßt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem DRK-Kreisverbands Aalen e. V. die Planungen und die Förderung abzustimmen und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.

b) Investitionskostenzuschuss für die Interimsunterbringung und den Ersatzneubau der evangelischen Kita Purzelbaum (Pelzwasen) in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Aalen - 5018/020 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Träger Evangelische Kirchengemeinde Aalen wird in Aussicht gestellt, für den Ersatzneubau der evangelischen Kita Purzelbaum (Pelzwasen) entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.616.300 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 2.399.000 €, zu erhalten. Der Zuschuss von 70% ermittelt sich aus dem Saldo der Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von 90.000 €. Insbesondere sind vor Zuschussbewilligung baurechtlich genehmigungsfähige Planunterlagen und eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen.

Der Träger Evangelische Kirchengemeinde Aalen erhält für den Umbau der Martinskirche zur interimsweisen Unterbringung der Kita Purzelbaum entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70%, entsprechend maximal 70.700 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 101.000 €. Eine 25-jährige Zweckbindung für diesen Zuschuss erfolgt nicht.

Im Haushaltsplan 2018 sind als außerplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer I500022 Kita Purzelbaum 200.000 € zu finanzieren. Zur Deckung dient die Investitionsnummer I500065 „Umsetzung Kita-Entwicklungsplan“. Für die Haushaltsjahre 2019 ff. sind die restlichen Finanzierungsmittel auf der Investitionsnummer I500022 Kita Purzelbaum in entsprechender Höhe einzuplanen

9. Kocherburgschule Unterkochen Generalsanierung des Gebäudeteils B (ehem. Realschule) und Integration der Grundschule (Friedensschule) in die Kocherburgschule - 6518/025 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt zu, die Generalsanierungsmaßnahmen im Gebäudeteil B (ehemalige Realschule) der Kocherburgschule als 3. Bauabschnitt fortzuführen.
Der Gemeinderat beschließt, die 2-zügige Grundschule vom Schulstandort „Friedensschule“ nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Gebäudekomplex „Kocherburgschule“ zu integrieren.
Der Gemeinderat stimmt zu, das Planungsteam aus den bereits abgeschlossenen zwei Bauabschnitten für den 3. Bauabschnitt weiter zu beauftragen.

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

10. Stadthalle Aalen Baubeschluss von Ertüchtigungsmaßnahmen zum Erreichen der aktuellen Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes und der Versammlungsstättenverordnung - 6518/023 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss von Ertüchtigungsmaßnahmen zum Erreichen der aktuellen Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes und der Versammlungsstättenverordnung auf Grundlage einer durchgeführten Gebäudezustandsbewertung und einer Brandverhütungsschau mit einem Kostenvolumen von 557.000 Euro brutto bzw. rund 478.800 € netto (anteilig vorsteuerabzugsfähig).
  2. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird als externe Unterstützung das Planungsbüro IP21 GmbH in 73433 Aalen beauftragt.

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

11. Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Ziffer 2 Baugesetzbuch an dem Grundstück Flst. 2181 Gemarkung Aalen, Flur Aalen in Aalen-Hofherrnweiler - 6018/048 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei elf Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

Die Stadt Aalen übt das ihr gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zustehende Vorkaufsrecht anlässlich des Kaufvertrags vom 12.06.2018 zwischen Frau Christa Fetzer, Höhlenweg 6 in 89537 Giengen an der Brenz, Herrn Axel Fahnauer, Burgberger Weg 11 in 89537 Giengen an der Brenz (Verkäufer) und Frau Tanja Rall, Schulze-Delitzsch-Straße 11 in 73434 Aalen (Käuferin) am Grundstück Flst. 2181 Gemarkung Aalen, Flur Aalen, zum vereinbarten Kaufpreis in Höhe von insgesamt 50.890 € aus

12. Bebauungspläne

a) "Hohfeld-Süd" im Planbereich 66-02, Plan Nr. 66-02/9 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 66-02/9
- Aufstellungsbeschluss gem. §2 BauGB - 6118/012 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.03.2018; siehe Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 66-02/9) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
     *Bebauungsplan Hohfeld, Plan Nr. 66-02/5, in Kraft seit 23.01.1986.       
  5. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich Hohfeld-Süd im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen.

b) "Nordumfahrung Ebnat" in den Planbereichen 32-01, 32-02, 33-01, 33-02, 34-02, 34-03, 34-04 und 35-03, Plan Nr. 33-01 in Aalen-Ebnat - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB - 6118/014 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 18.05.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
  2. Die als Anlage beigefügte  S a t z u n g   wird  beschlossen (Anlage A).
  3. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 33-01 überlagert wird:

¨              Nr. 34-01/2 „Änderung B-Plan Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“

c) "Änderung des Bebauungsplans Nr. 07-07 zwischen Langertstraße, Saarstraße und Mährenstraße", im Planbereich 07-06, Plan Nr. 07-07/6 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 07-07/6 - Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB - 6118/018 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.06.2018; siehe Anlage B).
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 07-07/6) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 07-07/6 überlagert werden, aufgehoben:
  • „Östlich des Zochentals und südlich der Südumgehung“, Plan Nr. 07-07 (23.03.1990)
  • „Änderung des Bebauungsplanes Östlich des Zochentals und südlich der Südumgehung, Plan Nr. 07-07 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“ Plan Nr. 07-07/3 (05.04.2000)

„Saarstraße-Langertstraße 1965“ Plan Nr. 07-06 (21.05.1065)

d) "Verkehrsführung und Freiraum Unterrombach Bereich Wellandstraße", in den Planbereichen 02-05, 03-07, 09-04, 09-05 und 10-01, Aalen-Weststadt, Plan Nr. 03-07/6 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 03-07/6 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB - 6118/020 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 25.07.2018; siehe Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  4. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen.
  5. Die rechtskräftigen Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit sie  vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03-07/6 überlagert werden:
  • B-Plan Nr. 03-07 „Neubau Fachhochschule“ (rechtskräftig 20.04.2006)
  • B-Plan Nr. 09-05/1 „Steinertgasse Nord“ (rechtskräftig 06.05.1983)
  • B-Plan Nr. 10-01/5 „Zwischen der Hofherrnstraße, Wellandstraße, Badgasse und dem Rombach“ (rechtskräftig 22.10.1997)
  • Baulinien Nr. 52 und Nr. 53 an der Wellandstraße.

e) "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße" im Planbereich 08-05 in Aalen-Weststadt, Plan Nr. 08-05/6 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 08-05/6 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB - 6118/017 6118/017-1 Entscheidung Nachversand
Der TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung auf Antrag der Fraktionen abgesetzt.

 

13. Erlass einer Vorkaufssatzung für das Gebiet "Zwischen Langertstraße, Saarstraße und Mährenstraße" in Aalen-Kernstadt, Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1, Satz 2 BauGB - 6118/019 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen beschließt die in Anlage A beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht (Satzungsbeschluss) nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB, siehe zeichnerische Darstellung Abgrenzungsplan Vorkaufssatzung Anlage B.
  2. Die Stadt Aalen strebt an, im Wohngebiet Zochental ein gemischt genutztes Quartier mit den Schwerpunkten Wohnen, soziale Infrastruktur, Freiraum zu entwickeln (s. „Städtebauliches Entwicklungskonzept Augustinus-Quartier“, Anlage D).

14. Vergaben

a) Schillerschule Aalen: Generalsanierung- Vergabe der Mietcontaineranlage (Provisorium) - 6518/024 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Mietcontaineranlage wird an die Firma Portakabin Mobilraum GmbH, Bartholomä auf Grundlage des Angebotes vom 18.06.2018 und des gemeinsamen Bietergesprächs am 27.06.2018 mit einer Auftragssumme von 663.556,88 Euro inkl. 19 % MwSt. vergeben.

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

b) Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Aalen

Die Beschlussfassung erfolgte bereits im Technischen Ausschuss am 18. Juli 2018

Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma AWUS-Bau, Aalen zu den
Preisen und Bedingungen des Angebots vom 25.05.2018 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 557.841,13 € brutto  vergeben.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Bushaltestellen erfolgt über die Investitionsnummer I660096.

15. Kommunalwahlen 2019 - Überprüfung und Festlegung der Sitzverteilung sowie Wohnbezirksabgrenzung im Gemeinderat und in den Ortschaftsräten - 1018/013 Information

Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.

  1. Für die Gemeinderatswahl 2019 bleibt die Sitzverteilung und Wohnbezirksabgrenzung entsprechend § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Aalen (Anlage 1) unverändert.
  2. Für die Ortschaftsratswahlen 2019 bleiben die Sitzverteilungen und Wohnbezirksabgrenzungen entsprechend § 8 der Hauptsatzung der Stadt Aalen (Anlage 1) unverändert.

16. Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe, hier: Vorstellung der Planung und Stellungnahme der Stadt Aalen - 6018/050 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mit 16 Ja-Stimmen die folgenden Beschlüsse:

Die Stadt Aalen befürwortet das Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain.

Die Stadt Aalen fordert den Ostalbkreis, sowie das Regierungspräsidium Stuttgart auf, um den Weiler Goldshöfe und die Anschlussstelle Kellerhaus an die B 29 zu entlasten, einen geeigneten Trassenverlauf der direkten Anbindung an die B 290 zu erarbeiten und parallel zur Fertigstellung des Brückenbauwerks umzusetzen.

17. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN auf Anhörung Betroffener gem. § 33 IV GemO (Bebauungsplan Palm) - Tischvorlage

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich gegen den Antrag.

© Stadt Aalen, 06.08.2018