Stadtverwaltung und Ortsteilrathäuser nach Terminvereinbarung geöffnet

Grundsätzlich ist beim Besuch des Rathauses gem. der aktuellen Corona-Verordnung des Landes §1i eine medizinische Maske zu tragen oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2 erfüllt.
Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der von Bund und Land veranlassten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wird die Stadt Aalen ab Dienstag, 15. Dezember das Rathaus sowie auch die Rathäuser in den Teilorten für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht direkt zugänglich machen. Die Ämter bleiben zu den üblichen Sprechzeiten nach persönlicher Terminvereinbarung geöffnet. Damit soll der Ausbreitung der Virus-Infektion entgegengewirkt werden und die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung gewährleistet werden.

Bei dringlichen und unaufschiebbaren Angelegenheiten wird gebeten mit dem zuständigen Fachamt telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Der Zugang zum Rathaus erfolgt nach Voranmeldung über den Haupteingang, Marktplatz 30. Entsprechendes gilt für die Rathäuser in den Teilorten.
Bitte beachten Sie das Tragen einer medizischen Maske!!

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© Stadt Aalen, 25.01.2021