Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.
Auf dieser Seite werden die wichtigsten Fragen zur kommenden Bundestagswahl beantwortet.
Wahlberechtigt ist, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
Für die kommende Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen der Stadt Aalen bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist das jeweilige Wahllokal vermerkt, in dem die Empfänger wählen dürfen. Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Benachrichtigung kann die Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wer wahlberechtigt ist und bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte mit dem Wahlamt Kontakt aufnehmen: Telefon 07361 52-1261 oder -1209.
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können aber unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen und müssen hierzu vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde (letzte Gemeinde in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland gemeldet waren) stellen. Der Antrag muss bis spätestens 2. Februar 2025 beim Wahlamt eingegangen sein.
Je nachdem, welcher Fall der Wahlberechtigung (s. auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz) vorliegt, ist eines der beiden Formulare zu verwenden:
Fall 1: Deutsche, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und deren Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Der ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Antrag kann als Scan per E-Mail an wahlamt@aalen.de oder postalisch an die Stadt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen gesendet werden.
https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Fall 2: Deutsche, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Der ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Antrag muss im Original (mit Begründung auf gesondertem Blatt!) per Post an die Stadt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen gesendet werden. Die Übermittlung mittels E-Mail oder Fax genügt in diesem Fall nicht!
https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Im Vergleich zu einem regulären Wahltermin steht bei der vorgezogenen Bundestags-wahl 2025 für den Versand der Briefwahlunterlagen und den Rückversand der Wahlbriefe nur ein stark verkürzter Zeitraum zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben werden. Der Stadt Aalen liegen ab 5. Februar 2025 die Stimmzettel für den Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim vor.
Das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, tragen die Wählerinnen und Wähler selbst. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der Stadt Aalen, Marktplatz 30, 73430, Aalen eingegangen sein (eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich!). Später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Wahlberechtigte, die nicht im Wahllokal wählen können oder möchten und Briefwahl beantragen, sollten unbedingt die Postlaufzeiten beachten.
Es wird empfohlen, nach Möglichkeit die Briefwahlunterlagen ab 5. Februar im Briefwahlbüro im Rathaus Aalen, Galerie im EG (Eingang links neben Haupteingang), Marktplatz 30, 73430 Aalen zu beantragen und abzuholen bzw. die Wahlbriefe rechtzeitig abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten zu werfen. Im Briefwahlbüro stehen Wahlkabinen und Wahlurnen bereit, so dass auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden kann.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ab 5. Februar
Montag und Dienstag: 8.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 18 Uhr
Freitag (7. und 14. Feb.): 8.30 bis 12 Uhr
Freitag (21. Feb.): 8.30 bis 15 Uhr
Die Wahlbenachrichtigung und der Ausweis sollten mitgebracht werden. Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Im Rathaus Aalen können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden, im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr.
Außerdem können ab 7. Februar 2025 in den Rathäusern Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen zu den jeweiligen Öffnungszeiten Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden.
Weitere Beantragungsmöglichkeiten:
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, muss sich bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr beim Wahlamt melden. Wenn glaubhaft versichert wird, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind oder verloren wurden, kann ein neuer Wahlschein erteilt werden und der vorherige Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Um die Öffentlichkeit für hybride Bedrohungen einschließlich Desinformationen im Kontext der Bundestagswahl zu sensibilisieren und möglichst vielen Menschen Hinweise zur Erkennung und zum Umgang mit falschen oder irreführenden Informationen zukommen zu lassen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Informationsmaterialien erarbeitet.
Die FAQ des BMI zum Schutz der Bundestagswahl 2025 finden Sie im Downloadbereich.
Weitere Informationen zu diesem Thema: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation-bei-bt-wahl/desinfo-bei-bt-wahl-artikel.html