Bußgelder gelten ab 1. August
Ab 1. August erhebt die Stadt Aalen im Rahmen ihrer Aktion „Sauberes Aalen“ Bußgelder für weggeworfene Kleinabfälle.
Bei der Verabschiedung des Konzeptes „Sauberes Aalen“ waren sich Gemeinderat und Verwaltung einig, dass neue Müllbehälter, die Erhöhung der Reinigungsintervalle, eine Putz-Hotline und ein GOB-Trupp allein nicht ausreichen, die Stadt sauber zu halten. Es müssen auch maßvolle Sanktionen folgen, wenn jemand gegen die Sauberkeit verstößt.
So sieht die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt vor, dass für das Wegwerfen von Kippen, Kaugummi oder Papiertaschentücher zehn Euro fällig werden. Wirft jemand Essensreste, Einwickelpapier, Zeitungen , Dosen, Flaschen, Zigarettenschachteln oder seine Bananenschale auf den Boden oder in Parkanlagen, so wird er künftig mit zwanzig Euro zur Kasse gebeten. 25 Euro werden fällig für Hundekot und gar 35 Euro sind zu zahlen, wenn ganze Zeitungsbündel oder Werbedruckbündel weggeworfen werden oder gar ein Aschenbecherinhalt auf der Straße oder in Grünanlagen landet.
Der Gemeindliche Vollzugsdienst und die Polizei werden die Einhaltung der neuen Bußgeldregeln überwachen.
© Stadt Aalen, 31.07.2004